SORTENSCHUTZ: Patent auf Kartoffeln
Der Sortenschutz ist laut Bundessortenamt ein „dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht“ und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Denn Sorten zu entwickeln ist teuer.
Der Sortenschutz ist laut Bundessortenamt ein „dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht“ und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Denn Sorten zu entwickeln ist teuer. Bei Kartoffeln gilt der Schutz
30 Jahre. So lange ist der Sortenschutzinhaber der Einzige, der die Sorte als Saatgut an Gewerbetreibende verkaufen darf. Danach ist die Sorte frei: Dann darf jeder züchten und Zuchtmaterial vertreiben. Die nun wieder zugelassene Linda ist bereits frei, da sie 1974 erstmals zugelassen wurde. Mit ihr zieht quasi ein Stück Anarchie in den deutschen Kartoffelmarkt ein. ari
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