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Wirtschaft: Späteinsteiger dürfen noch auf den Staat setzen

Ältere Sparer können in den Genuss von Spitzenrenditen für die staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte kommen

Die gesetzliche Rente stagniert, deshalb braucht jeder eine zusätzliche Vorsorge, um im Alter keine finanziellen Sorgen zu haben. Wer spät mit dem Sparen beginnt, muss mit höheren Raten einsteigen und sollte keine Risiken mehr eingehen.

Mancher macht sich erst bewusst, wie viel Geld er im Alter wahrscheinlich haben wird und wie viel er benötigt, wenn er älter ist als 50 Jahre. Beginnt er dann erst mit einer Zusatzvorsorge, muss er viel tiefer in die Tasche greifen als ein junger Mensch um die 30 Jahre oder jünger. Eine gute Nachricht gibt es aber auch für die älteren Sparer: In den letzten Jahren vor der Rente bringt eine staatlich geförderte Altersvorsorge vielen Arbeitern, Angestellten und Beamten Spitzenrenditen. In der Zeitschrift „Finanztest“ wurde das kürzlich errechnet. Geförderte Altersvorsorgeprodukte sind die Riester-, die Rürup-Rente und die betriebliche Altersversorgung.

Betriebliche Altersversorgung . Für Arbeitnehmer, die keine Beamten sind und bis zur Rente noch Laufzeiten von bis zu fünf Jahren vereinbaren können, ist eine Altersversorgung vom Arbeitgeber oft am besten. Auch diejenigen, die ihre Riester-Förderung ausgeschöpft und bis zur Rente noch einige Jahre Zeit haben, sind damit meist bestens bedient. Denn dort können sie dieses Jahr vom Lohn bis zu 2 520 Euro einzahlen und dafür alle Steuern und Sozialabgaben sparen. Für ab 2005 geschlossene Verträge sind weitere 1800 Euro jährlich steuerfrei, wenn der Sparer noch nicht in eine vor 2005 begonnene Direktversicherung einzahlt.

Ob die Firma eine Direktversicherung, eine Direktzusage oder einen Vertrag mit Pensionsfonds, Pensions- oder Unterstützungskassen anbietet, ist egal. Solange Arbeitnehmer höchstens den steuer- und sozialabgabenfreien Betrag einzahlen, können viele eine gute Wertentwicklung ihrer Beiträge erzielen. Für sehr kurze Vertragslaufzeiten von drei bis vier Jahren sind sogar zweistellige Renditen möglich. Ältere Mitarbeiter wechseln ihren Arbeitsplatz bis zur Rente außerdem meist nicht mehr. So können sie bis zum Beginn ihres Ruhestands bei einem Produkt bleiben, denn ein Arbeitgeberwechsel kann die Betriebsrente deutlich schmälern.

Riester-Rente. Arbeiter und Angestellte, die mit der Altersvorsorge der Firma keine oder wenig Sozialabgaben sparen können, fahren mit einem privaten Riester-Vertrag am günstigsten. Die Riester-Rente bietet allen Sparern ein garantiertes, attraktives Plus. Deshalb wird in „Finanztest“ generell jedem gesetzlich Rentenversicherten und jedem Beamten empfohlen, für die zusätzliche Altersvorsorge zunächst einen Riester-Vertrag abzuschließen. Für alle, die bis zur Rente nur noch sechs bis zehn Jahre Zeit haben und für Beamte ist die Riester-Rente als Geldanlage aber sogar Spitze. Am besten investieren ältere Sparer den geförderten Höchstbetrag. Er beträgt in diesem Jahr 1575 Euro. Darin sind die Zulagen enthalten, die es vom Staat gibt. Riester-Sparer können sie von den 1575 Euro abziehen. Für sich bekommen sie dieses Jahr 114 Euro. Für jedes Kind, für das noch ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, sind es noch einmal 138 Euro. Den Rest zahlt jeder selbst ein.

Bei einer Riester-Rente bleiben Sparern immer mindestens ihre eigenen Einzahlungen einschließlich der ihnen zustehenden Zulagen garantiert erhalten. Durch die Förderung haben sie auf jeden Fall eine positive Rendite, selbst wenn die Anlage keine Erträge erwirtschaften würde. Bei älteren Sparern mit kurzen Vertragslaufzeiten wirkt sich dieser Vorteil am stärksten aus. Riester-Sparen ist mit Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparplänen möglich. Die Förderung ist überall gleich. Ältere Sparer sollten wegen der hohen Sicherheit bei niedrigen Kosten Banksparpläne für ihre Riester-Rente bevorzugen. Bei sehr kurzen Laufzeiten von beispielsweise nur fünf Jahren ist es aber schwierig, einen Vertrag zu bekommen. Hier hilft nur Hartnäckigkeit. Im Zweifelsfall muss der Sparer auf eine Riester-Rentenversicherung ausweichen. In dieser Produktsparte findet er einen kurzen Vertrag leichter.

Rürup-Rente. Sparer, die mit Firmenverträgen keine Sozialabgaben umgehen können und die Riester-Förderung schon ausgeschöpft haben oder nicht bekommen können, müssen nicht leer ausgehen. Sie können beispielsweise eine Rürup-Rente abschließen. Anders als die Riester-Rente wird sie nicht auch direkt vom Staat mit Zulagen bezuschusst, sondern nur über Steuervorteile gefördert: Jeder Vorsorgesparer kann einen Teil der Aufwendungen für die Rürup-Rente steuerlich geltend machen. 2006 können alle Steuerzahler 62 Prozent der gesamten Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von in diesem Jahr 12 240 Euro bei Alleinstehenden und 24 580 Euro bei Ehepaaren steuerlich geltend machen. Dieser Betrag muss bei Arbeitnehmern jedoch noch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden. Der jeweilige Höchstbetrag der abzugsfähigen Beiträge hängt dadurch bei Arbeitnehmern von der Höhe des jeweiligen Bruttojahreslohnes ab.

Die spätere Auszahlung erfolgt bei der Rürup-Rente ausschließlich als lebenslange Rente. Diese Rente ist steuerpflichtig. Wie hoch ihr steuerpflichtiger Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer in diesem Jahr in Rente geht, müsste 52 Prozent einer Rürup-Rente versteuern. Bei Rentenbeginn im Jahr 2018 wären 76 Prozent einer dann beginnenden Rürup-Rente steuerpflichtig, 2040 dann 100 Prozent.

Lebensversicherung. Seit 2005 können Kunden die Beiträge für die Neuverträge bei Lebensversicherungen nicht mehr absetzen. Eine einmalige Auszahlung ist nicht mehr steuerfrei, wenn der Vertrag zwölf Jahre lief und der Kunde mindestens fünf Jahre eingezahlt hat, sondern nur noch, und dann auch nur die Hälfte der Erträge, wenn der Kunde bei Vertragsablauf mindestens 60 Jahre alt ist. Kapitallebensversicherungen werden seither viel schlechter verkauft. Wer sich sein Geld als Rente auszahlen lässt, muss aber weiterhin davon nur den Ertragsanteil versteuern. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren heißt das: nur 18 Prozent davon zählen für den Fiskus, ab 67 Jahren sind es 17 Prozent. Oft bleibt die Rente steuerfrei, weil Rentner hohe Freibeträge haben. Der große Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist, dass sie Auszahlungen bis zum Lebensende des Kunden garantiert. Dafür können Hinterbliebene nichts vom Restkapital erben, sofern dies nicht vertraglich vorgesehen ist.

Investmentfonds. Auch Fondsanlagen kommen für ältere Sparer für ihre Altersvorsorge ergänzend noch in Frage. Auf lange Sicht sind hier sehr gute Renditen zu erwarten. Ältere sollten mehr auf gemischte Fonds, die sowohl in Aktien als auch Zinspapiere investieren setzen oder auf reine Rentenfonds. Schlechte Börsenphasen können sie im Vergleich zu jüngeren Leuten nämlich kaum aussitzen.

Susanne Meunier

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