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Wirtschaft: Sparer sind vor Pleiten geschützt

Bei Banken und Fonds gibt es Sicherungssysteme

Weltkonzerne brechen zusammen. Banken machen Verluste. Versicherungen geraten in Panik. Börsenkurse krachen in den Keller. Und der Sparer fragt sich, was aus seinem Geld wird, das auf Sparbüchern liegt, in Versicherungspolicen steckt oder gar in Aktien. Schon machen Vergleiche mit den frühen dreißiger Jahren die Runde, als der Nordwolle-Konzern unter Börsenspekulationen und Betrügereien zusammenbrach und die Darmstädter und Nationalbank schließen musste. Doch anders als vor 70 Jahren gibt es heute Sicherungssysteme zugunsten der Sparer.

Wenn Banken nicht mehr zahlen können, springt ihr Sicherungsfonds ein. Er zahlt Guthaben auf Girokonten, Termingelder, Sparguthaben und Sparbriefe zurück; bis in Höhe von 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank, bei der das Geld liegt. Das wären bei der Deutschen Bank mehr als 12 Milliarden Euro. Die Viehmarktsbank in Bremerhaven hat dagegen nur knapp eine Million Euro Eigenkapital. Bei ihr sind also Einlagen bis etwa 25 000 Euro sicher. Das ist immer noch mehr als die europäische Sicherungsregelung vorsieht: Sie verlangt maximal 20 000 Euro pro Kunde. Bei Bankschuldverschreibungen hört aber die weiter gehende deutsche Einlagensicherung auf. Für solche Wertpapiere haften die Banken nur mit ihrem Vermögen. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit sähe es damit schlecht aus. Besitzer solcher Schuldverschreibungen müssten dann ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Depot ist unantastbar

Wer Wertpapiere im Depot einer Bank oder in einem Investmentfonds liegen hat, ist vor direkten Ausfällen sicher. Die Papiere befinden sich im Treuhandvermögen der Institute, nicht in deren Eigentum. Dies gilt auch für Häuser und Grundstücke von offenen Immobilienfonds. Gläubiger der Bank oder der hinter den Fonds stehenden Kapitalanlagegesellschaften kommen an diese Werte nicht heran. Das ist jedoch ein schwacher Trost, wenn die Werte der Wertpapiere durch die allgemeine Krise sinken.

Komplizierter wird es, wenn beispielsweise ein Fonds Wertpapiere aus seinem Besitz verleiht und der Verleiher nicht in der Lage ist, die Papiere zurückzugeben. Dafür kommt dann die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen auf. Diese staatliche Hilfsorganisation ersetzt allerdings maximal 20 000 Euro für jeden Kunden.

Die Entschädigungseinrichtung tritt auch dann auf den Plan, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen, meist also Banken, seinen Verpflichtungen aus Zertifikaten gegenüber Anlegern nicht mehr nachkommen kann. Dies ist für Zertifikat- und Derivatgeschäfte denkbar. Auch in einem solchen Fall zahlt die Entschädigungseinrichtung maximal 20 000 Euro. Sie zahlt allerdings nicht für Schäden aus falscher Beratung durch Wertpapierhandelsunternehmen.

Die Versicherungen haben kürzlich schon für den Ernstfall vorgesorgt. Die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisierten Unternehmen wollen sich gegenseitig helfen und einen Notfallfonds gründen. Nicht ohne Grund: Jüngst hat die staatliche deutsche Versicherungsaufsicht die Familienfürsorge aus Detmold unter Notverwaltung stellen müssen. Martin Baier

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