zum Hauptinhalt

Wirtschaft: SPD gegen lockeren Kündigungsschutz

Bundestagsfraktion kündigt Widerstand gegen Clements Vorschläge auch beim Arbeitslosengeld II an

Berlin (asi). Die Reformpläne von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) für den Arbeitsmarkt stoßen bei Gewerkschaftern, aber auch bei wirtschaftsnahen Kreisen der eigenen SPD-Fraktion auf immer mehr Widerstand. Insbesondere die Regelungen zum Kündigungsschutz, aber auch Bedingungen für Leistungsempfänger des künftigen Arbeitslosengeldes II werden kritisiert.

Nach einer öffentlichen Anhörung von Experten zu den Arbeitsmarktgesetzen vor dem Wirtschafts- und Arbeitsausschuss des Bundestages sagte dessen Vorsitzender, der SPD-Abgeordnete Rainer Wend, „wir werden an verschiedenen Ecken nacharbeiten müssen“. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung des Kündigungsschutzes könne nicht so im Gesetz stehen bleiben, sagte Wend. Die Zahl der befristet angestellten Mitarbeiter, die Clement in Zukunft von den bestehenden Kündigungsschutzregeln ausnehmen will, müsse im Vergleich zu den unbefristeten Angestellten eines Unternehmens begrenzt werden.

Im Gesetzentwurf von Clement ist vorgesehen, dass Unternehmen in Zukunft Mitarbeiter unbegrenzt befristet einstellen können, ohne befürchten zu müssen, unter die geltenden Bestimmungen des Kündigungsschutzes zu fallen. Wend räumte nach der Anhörung ein, dass die Gefahr des Missbrauchs durch Unternehmen bestünde, wenn diese ihre Stammbelegschaften klein hielten, die Zahl der befristeten Angestellten dagegen ausweiteten.

Während der Anhörung im Reichstag hatten auch juristische Experten Bedenken angemeldet. Sie sagten, der Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich bedenklich, wenn befristete Mitarbeiter eine Gleichbehandlung mit ihren unbefristet angestellten Kollegen einforderten. Auch der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, hatte zuvor Kritik an Clements Gesetzentwurf geäußert. Er schlug vor, die Zahl der erlaubten befristeten Angestellten ohne Kündigungsschutz auf fünf pro Unternehmen zu begrenzen. Sein Fraktionskollege Wend wollte sich auf eine Obergrenze nicht festlegen. Auch die Gewerkschaften haben in einer Stellungnahme zu den Anhörungen ihr Nein zu Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 bekräftigt. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, sagte, die geplante Änderung des Kündigungsschutzgesetzes bringe keinen Arbeitsplatz zusätzlich. Zu den Plänen, die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen zu reduzieren und „Leistungsträger“ von ihr auszunehmen, erklärte der DGB, die Leidtragenden einer solchen Regelung könnten Alleinerziehende und Behinderte sein. Zudem sei nicht klar, wie „Leistungsträger“ erfasst werden sollten. Hier seien Korrekturen erforderlich.

Union und Wirtschaftsverbänden gehen die Regelungen der Regierung im Arbeits- und Tarifrecht hingegen noch nicht weit genug. Die Union will Unternehmen abweichende Regelungen von geltenden Tarifverträgen gestatten, wenn Betriebsrat und zwei Drittel der Belegschaft diesen zustimmen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Opposition wird im Bundestag allerdings kaum Aussicht auf Erfolg beschieden, weil die Koalitionsfraktionen darin einen Ausstieg aus dem Flächentarifvertragssystem sehen. Genauso wie die Gewerkschaften wollen die Koalitionspolitiker an diesem System im Grundsatz nichts ändern. Während der Anhörung im Reichstag bescheinigten Juristen dem Unions-Konzept außerdem, es sei verfassungsrechtlich bedenklich, weil es dem Grundsatz der Tarifautonomie im Grundgesetz widersprechen könnte.

Auch bei den in diesem Herbst zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfen des Wirtschaftsministers zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird es wohl aus den eigenen Reihen noch Veränderungen geben. Nachdem die Grünen-Fraktion Ende vergangener Woche bereits beschlossen hatte, die Regelungen des Gesetzentwurfs zur Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern für Langzeitarbeitslose verändern zu wollen, sagte am Montag auch der SPD-Wirtschaftsexperte Wend, „wir werden uns das noch einmal sehr genau ansehen“. Dies gelte auch für eine ganze Reihe anderer Regelungen im Gesetzentwurf, die zu einer Verschärfung des Leistungsrechts für Arbeitslose führen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false