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SPENDEN-TIPPS       : Was das Finanzamt anerkennt

Wer spendet, tut nicht nur anderen etwas Gutes, sondern auch sich selbst: Spenden kann man nämlich in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Privatleute können das bis zu einer Höhe von 20 Prozent ihrer Einkünfte tun.

Wer spendet, tut nicht nur anderen etwas Gutes, sondern auch sich selbst: Spenden kann man nämlich in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Privatleute können das bis zu einer Höhe von 20 Prozent ihrer Einkünfte tun. Voraussetzung: Man gibt das Geld für „steuerbegünstigte Zwecke“. Dahinter verbirgt sich von Kultur und Bildung über Jugend und Sport so ziemlich alles. Allerdings muss die Organisation als gemeinnützig anerkannt sein. Zuwendungen über der 20-Prozent- Grenze können in das Folgejahr vorgetragen werden. Bei Spenden bis 200 Euro reicht als Nachweis der Kontoauszug mit dem Überweisungsbeleg. Bei höheren Beträgen braucht man eine Spendenbescheinigung. Soziale Organisationen, die transparent aufschlüsseln, was sie mit den Zuwendungen machen, erkennt man am Spendensiegel. Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) hat es an 236 Empfänger vergeben – nachzulesen im neuesten Spenden-Almanach, der am 1. Dezember erscheint (12,80 Euro; www.dzi.de/almanach.htm) hej/pet

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