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Spendenaufsicht: „Wir verbieten 44 Vereinen das Sammeln“

In Rheinland-Pfalz prüft der Staat die Seriosität.

Rheinland-Pfalz leistet sich bundesweit das einzige Amt, das für die Einhaltung des Spenden-Gesetzes sorgt. Andere schaffen dieses Gesetz sogar ganz ab. Gefährden Sie nicht die Bereitschaft zu spenden?



Nein, weil wir im Auftrag der Spender unterwegs sind. Fast immer überprüfen wir Organisationen, weil Bürger anrufen, die mit dem Auftritt der Spendensammler oder mit den Informationen über die Verwendung der Gelder unzufrieden sind. Wir leisten also einen Beitrag dazu, dass deren Spenden auch wirklich so verwendet werden, wie der Verein es in seiner Satzung selbst erklärt. Das wollen die Spender. Deshalb ist es nicht unsere Aufgabe, die Guten zu loben, sondern gegen die schwarzen Schafe vorzugehen.

Vereine, die Sie mit Verboten belegen, feinden Sie an und zerren sie vor Gericht. Mit welchem Ausgang?

Es ist das gute Recht der Betroffenen, unsere Erlasse gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher sind die Richter bei allen seit dem Jahr 2002 erlassenen 44 Verboten, Spenden einzusammeln, unserer Rechtsauffassung gefolgt. Einige Verfahren sind aber noch anhängig. Die Vereine dürfen dann nicht mehr sammeln und müssen die Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen stoppen, die etwa unter dem Vorwand von Patenschaften für Kinder in der dritten Welt eingerichtet wurden.

Wann wird eine Sammlung verboten?

Wenn sich ein Verein weigert, genaue Auskünfte über die Verwendung der eingesammelten Gelder zu geben. Oder wenn ein krasses Missverhältnis bei der Verwendung der Spenden besteht: In einem Fall wurden weniger als 20 Prozent der Mittel zur Unterstützung krebskranker Kinder eingesetzt. Über 80 Prozent flossen in die Kassen von Verwaltung und externer Werbeagenturen.

Und wie reagieren die mit Verboten belegten Vereine?

Sie klagen meist vor Verwaltungsgerichten. In einem Fall haben wir rund 1000 gefüllte Spendenbüchsen aus Ladengeschäften in Rheinland-Pfalz eingezogen. Aber die Organisation hat dann einfach ihre Spendendosen von Koblenz nach Bonn verlegt, also 80 Kilometer weiter, und sammelt dort – in Nordrhein-Westfalen gelten unsere Verfügungen nicht.

Und was ist mit den beschlagnahmten Spenden-Büchsen passiert?

Sie wurden behördlich geöffnet, das Geld gezählt und in diesem Fall floss die ganze Summe zu 100 Prozent an die Kinderhilfe, für die es satzungsgemäß bestimmt war. Auch sonst gibt es Öffnungen von verplombten Spendenbüchsen unter Aufsicht unserer Direktion oder anderer Behörden, um sicherzugehen, dass auch wirklich nichts wegkommt.

Sven Brauers betreut die Sammlungsaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz.
Mit ihm sprach Ralf Schönball.

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