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Tausende Aushilfen werden allein in Brandenburg eingesetzt – bei der Gurkenernte oder als Spargelstecher.

© dpa

Mindestlohn: Spreewaldgurken aus Polen

Die Angst vor dem Mindestlohn ist groß: Bauern warnen vor Verlagerungen wegen der teuren Erntehelfer.

Es kommt wohl ganz schlimm. Hans-Christian Daniels, Vorstandsvorsitzender des land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes in Brandenburg, stellt sich schon auf Erdbeeren aus Tschechien und Gurken aus Polen ein. „Obst und Gemüse müssen wir nicht hier produzieren“, sagt Daniels und befürchtet Verlagerungen ins kostengünstigere Ausland. Der Anbau beziehungsweise die Ernte rechneten sich nicht mehr, wenn 8,50 Euro für die Helfer bezahlt werden müssen. „Die können damit nicht fertig werden“, sagt Daniels über die Betriebe.

Auch nicht die Spargelbauer. Aber Beelitzer Spargel aus Rumänien? Auf dem Spargelhof Klaistow im Südwesten Berlins werden jeden Frühling um die 4000 Tonnen Spargel gestochen. Von 800 Erntehelfern, die alle aus Polen und Rumänien kommen und nach Leistung bezahlt werden: Je mehr Spargel sie stechen, desto höher der Lohn. „8,50 Euro sind mit den Saisonkräften nicht zu machen“, sagt Antje Winkelmann. Zwischen 1000 und 1500 Euro bekomme ein Spargelstecher als Mindestlohn, erläutert die Mitinhaberin des Spargelhofs das System der Saisonarbeit, ab einer bestimmten Menge gibt es dann mehr Geld.

Die Erntehelfer sind in ehemaligen Kasernen untergebracht

Polnische oder rumänische Vorarbeiter des Spargelhofs rekrutieren die Klaistower Helfer in den Herkunftsländern. Für die Unterbringung während der achtwöchigen Ernte nutzt der Spargelhof eine ehemalige Kaserne. Was die 8,50 Euro betrifft, hofft Winkelmann „auf eine Regelung Richtung 2017“. Damit meint sie zum einen die Möglichkeit, auch künftig Stück- und Akkordlöhne zahlen zu können. Und zum anderen die Option, mit Hilfe eines Tarifvertrags die Einführung des Mindestlohns zu verschieben.

Eigentlich kommen die 8,50 Euro, das ist in der Koalition nicht mehr strittig, zum 1. Januar 2015. Ausnahmen – für junge Leute unter 18 Jahren, Azubis, bestimmte Praktikanten und Langzeitarbeitslose – bestätigen die Regel. Und es gibt dazu eine Übergangsfrist: „Bis zum 31. Dezember 2016 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrags (...) dem Mindestlohn vor.“ Wenn es also einen Tarif gibt mit Löhnen unter 8,50 Euro, dann kommen die gesetzlichen 8,50 Euro erst 2017.

Die bestehende Vereinbarung ist hinfällig

Darauf hoffen auch die Obst- und Gemüsehöfe und verweisen auf eine Vereinbarung der Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) mit dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände aus dem Januar 2013. Danach steigen die Löhne für Hilfskräfte in der Landwirtschaft nach und nach von gut sechs Euro (im Osten) beziehungsweise 6,70 Euro (Westen) auf 8,50 Euro zum 1. Dezember 2017. Dieses Datum ist jetzt hinfällig, denn 8,50 Euro müssen spätestens zum 1.1.2017 gezahlt werden. Und ob es dazu kommt, ist auch fraglich, denn der erwähnte Tarifvertrag ist kein bundesweiter Flächentarif, sondern nur eine Orientierung für Tarife auf Landesebene. Und jetzt wird es kompliziert. Wenn ein Tarif zu einer Verschiebung des Mindestlohns führen soll, dann muss er allgemeinverbindlich für alle Arbeitnehmer der Branche hierzulande gelten. Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen sich also auf eine bundesweite Regelung einigen. Aber machen die Gewerkschaften da mit? „Nein“, heißt es bei der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), „weil wir die saisonale prekäre Beschäftigung zurückzudrängen versuchen“. Die NGG organisiert Arbeitnehmer in der Obst- und Gemüseverarbeitung und kam da zuletzt auf rund 6000 geringfügig Beschäftigte bundesweit.

Die Gewerkschaften stehen vor einer Grundsatzentscheidung

In der Ernte sind das deutlich mehr, und diesen Bereich deckt die IG BAU ab. „Wir sind gesprächsbereit“, sagt Gewerkschaftssprecher Ruprecht Hammerschmidt. Die Gewerkschaften stehen vor einer Grundsatzentscheidung: Wollen sie mit einem Tarifvertrag ihre Regelungsambitionen verteidigen und dafür womöglich eine Verzögerung des Mindestlohns hinnehmen? Oder überlassen sie das Tarifgeschäft dem Gesetzgeber, der dann die 8,50 Euro ab Januar 2015 vorschreibt. Mit welchen Folgen auch immer für die Betriebe – und die Obst- und Gemüsepreise.

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