zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Springer darf auf Genehmigung der TV-Pläne hoffen

Berlin – Am 10. Januar will die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) entscheiden, ob Springer mit ProSieben Sat 1 fusionieren darf.

Berlin – Am 10. Januar will die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) entscheiden, ob Springer mit ProSieben Sat 1 fusionieren darf. Manfred Helmes, Direktor der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz und einer der Verhandlungsteilnehmer, rechnet mit einer Erlaubnis: „Das ist eine nationale Lösung, die medienpolitisch zumutbar ist“. Erstaunlich ist das Vorgehen der KEK. So behauptet sie, dass die Meinungsmacht von Springer – in Zuschaueranteile umgerechnet – 39 Prozent betragen würde (22 Prozent TV, 17 Prozent Zeitungen). Der Wert basiert auf der Annahme, dass gedruckte Meinungen ein Drittel weniger Wirkung entfalten als im Fernsehen verbreitete. Bedenklich wird Meinungsmacht laut Gesetz ab 25 Prozent. Also muss Springer Bonuspunkte sammeln. Die meisten gewährt die KEK, wenn Springer die Programmhoheit über einen der Sender an einen Beirat abgibt. Springer wird akzeptieren müssen, dass Vertreter von Parteien, Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden das Programm von Sat 1 kontrollieren. Ein Teilnehmer der Anhörung am Dienstag sagte, dieser Eingriff sei „gravierend“. Für Springer könnte er sich aber positiv auf das parallele Kartellverfahren auswirken. usi

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false