zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Squeeze-Out

Seit dem 1.Januar dieses Jahres können die Hauptaktionäre eines Unternehmens die restlichen Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft drängen.

Seit dem 1.Januar dieses Jahres können die Hauptaktionäre eines Unternehmens die restlichen Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft drängen. Für einen solchen Squeeze-Out (siehe Bericht auf Seite 20) muss der Hauptaktionär mindestens 95 Prozent des Grundkapitals des Unternehmens besitzen. Die neuen Eigentümer entscheiden in der Hauptversammlung über die Barabfindung für die Kleinaktionäre. Vor Gericht können die Minderheitsaktionäre lediglich um die Angemessenheit der Abfindung streiten. Aktionärsvertreter sehen in dem Übernahmegesetz eine verfassungswidrige Enteignung. Die Deutsche Bahn AG plant bis zur Angebotsfrist am 27.September 95 Prozent Anteile an der Stinnes AG zu erwerben. Die restlichen fünf Prozent will sie gegen Barabfindung kaufen.chg

LEXIKON

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false