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Wirtschaft: Stämme und Vorzüge

Das Aktiengesetz unterscheidet zwischen Stamm und Vorzugsaktien. Allerdings gibt es nicht mehr viele deutsche Unternehmen, die beide Aktiengattungen haben.

Das Aktiengesetz unterscheidet zwischen Stamm und Vorzugsaktien. Allerdings gibt es nicht mehr viele deutsche Unternehmen, die beide Aktiengattungen haben. VW ist eher die Ausnahme (siehe Artikel auf Seite 17). Inhaber von Stammaktien haben im Aktiengesetz fest geregelte Rechte. Dazu gehört insbesondere die Teilhabe am Bilanzgewinn, die Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung und ein Stimmrecht dort. Bei der Ausstattung der Vorzüge sind die Unternehmen hingegen relativ frei. Üblich ist, dass Vorzugsaktionäre eine etwas höhere Dividende erhalten, dafür aber auf der Hauptversammlung kein Stimmrecht besitzen. Stimmrecht erhält der Aktionär nur, wenn die Gesellschaft über mehrere Jahre nicht in der Lage war, die vereinbarte Dividende zu zahlen. Vorzüge sind bei Familienunternehmen beliebt. Tsp

LEXIKON

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