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Wirtschaft: Steuerexperten kritisieren Eichel

Düsseldorf (ke/HB). Die Debatte um die umstrittene neue Strafvorschrift der „gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung“ ebbt nicht ab.

Düsseldorf (ke/HB). Die Debatte um die umstrittene neue Strafvorschrift der „gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung“ ebbt nicht ab. Konnten Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und seine Länderkollegen noch kurzzeitig hoffen, mit der Nachbesserung der Norm vor wenigen Tagen im Bundesrat die Wogen geglättet zu haben, sehen sie sich jetzt erneut massiver Kritik von Steuerexperten ausgesetzt. Der Grund: Professoren und Anwälte halten die neue Fassung, die sich nun auf Taten von „großem Ausmaß“ beschränkt, fürverfassungswidrig. Die Kritik stützt sich dabei vor allem auf das Verfassungsprinzip der notwendigen Bestimmtheit von Gesetzen. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil zur Vermögensstrafe sehr strenge Anforderungen an die Vorhersehbarkeit und Kalkulierbarkeit einer Norm formuliert“, sagt der Steuerrechtler Roman Seer. Bei der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung seien hingegen Voraussetzung und Tragweite der Norm weder für Bürger noch für Berater, Finanzbeamte oder Richter nachvollziehbar. Das sieht auch die Anwaltschaft so. „Was ein großes Ausmaß ist, weiß niemand“, meint Michael Streck, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Dies könnten in Paderborn 10 000 Euro sein, in Frankfurt 50 000 Euro oder in Mainz 500 000 Euro.

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