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Wirtschaft: Steuern sparen auf den letzten Drücker

Wer seinen Geschwistern, Nichten, Neffen oder Freunden größere Beträge zukommen lassen will, sollte das möglichst bald tun

Viele Deutsche werden künftig mehr Geld als bisher steuerfrei erben können. „Nahe Angehörige werden deutlich bessergestellt“, sagt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg.

Ehegatten, Kinder, Enkel. Wird der Regierungsentwurf Gesetz, so haben Ehegatten, Kinder und Enkel, aber auch Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Zukunft deutlich höhere Freibeträge als bisher (siehe Kasten). Konsequenz: „Wer Geld oder Wertpapiere verschenken will, deren Wert die heutigen Freibeträge übersteigt, sollte warten, bis das neue Gesetz in Kraft tritt“, rät Steuerberater Wawro. Das dürfte nach heutigem Stand Mitte 2008 sein.

Immobilien. Genauer rechnen müssen diejenigen, die Immobilien übertragen wollen. Denn mit der steuerlichen Privilegierung von Grundbesitz macht die Reform Schluss. Werden Grundstücke oder Häuser bislang nur mit 60 Prozent ihres tatsächlichen Wertes bei der Bemessung der Steuer angesetzt, so sollen es künftig 90 Prozent sein. „Omas Häuschen bleibt steuerfrei“, beruhigt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Bürger. „Aber die 400 Quadratmeter große Villa in Berlin-Dahlem nicht“, schränkt Steuerexperte Wawro ein. Aufgrund ihrer hohen Freibeträge werden nahe Angehörige die höhere Bewertung von Immobilien in vielen Fällen verkraften können. Beispiel: Vererben oder verschenken die Eltern ihr Haus an ihre zwei Kinder, bleiben 800 000 Euro steuerfrei.

Entfernte Verwandte. Ganz anders sieht die Sache bei Neffen, Nichten, Geschwistern und nicht Verwandten aus. Deren Freibeträge bleiben auch in Zukunft niedrig, zugleich steigt aber der Steuersatz. „Wenn die Tante der Nichte Grundbesitz übertragen will, sollte sie jetzt schnell handeln“, rät Steuerberater Wawro. Auch wer eine größere Summe Geld oder Aktien verschenken will, sollte das möglichst jetzt noch tun. Zwar soll es eine Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes geben, innerhalb derer man sich entscheiden kann, ob altes oder neues Recht gelten soll. Doch das gilt nur für Erbschaften, die innerhalb dieser Zeit anfallen, warnt Wawro: „Für Schenkungen gilt immer das Recht, das zum Zeitpunkt der Schenkung gültig ist.“

Firmenerben. Als Verlierer der Reform sehen sich auch die Firmenerben. Zwar sollen künftig 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, doch muss der Erbe dafür den Betrieb 15 Jahre lang weiterführen, zudem darf er zehn Jahre lang nicht in größerem Stil Personal entlassen oder die Löhne senken. Falls er dagegen verstößt, muss er für jedes Jahr, in dem er die Vorgaben verletzt, Steuern zahlen. Beispiel: Wer nach sieben Jahren rationalisiert, muss noch drei Zehntel der Steuer abführen – Bemessungsgrundlage sind jedoch nicht 100, sondern 85 Prozent des Betriebsvermögens. Heike Jahberg

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