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Wirtschaft: Stichwort Einkommens- und Gewerbesteuer

Einkommensteuer: Gilt als "Königin der Steuern", weil sie fast die Hälfte des Steueraufkommens in Deutschland ausmacht. Die Einkommensteuer bezieht sich auf die Einkunftsarten Lohn, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbeeinkünfte sowie Erträge von Kapitalvermögen.

Einkommensteuer: Gilt als "Königin der Steuern", weil sie fast die Hälfte des Steueraufkommens in Deutschland ausmacht. Die Einkommensteuer bezieht sich auf die Einkunftsarten Lohn, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbeeinkünfte sowie Erträge von Kapitalvermögen. Geht zu je 42,5 Prozent an Bund und Länder, zu 15 Prozent an die Gemeinden.

Gewerbesteuer: Wird von Unternehmen verlangt. Steht zu 85 Prozent den Gemeinden zu und ist deren wichtigste Einnahmenquelle. Ihr Aufkommen betrug 1997 rund 50 Milliarden Mark. Sie besteuert seit 1997 ausschließlich den Unternehmensertrag. Die Höhe der Gewerbesteuer legen die Gemeinden über den Hebesatz fest.

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