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Strafanzeige: Juristisches Nachspiel im Mannesmann-Prozess

Die Einstellung des Mannesmann-Prozesses gegen Geldauflagen wird ein juristisches Nachspiel haben. Eine Hamburger Kanzlei hat Strafanzeige bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen die Richter und Ankläger erstattet.

Hamburg - Die Hamburger Kanzlei Dommels Schlosser & Partner erstattete Strafanzeige gegen die Richter des Düsseldorfer Landgerichts, die Ankläger sowie die sechs Angeklagten des Prozesses, wie die "Welt am Sonntag" berichtet. Die Kanzlei erhebt in der Anzeige den Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung. "Die Beteiligten haben die Durchführung des rechtsstaatlich vorgegebenen Strafverfahrens pflichtwidrig unterlassen", sagte Rechtsanwalt Andreas Dimke, der Partner der Kanzlei ist.

Der Jurist kritisierte, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, "Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen". Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass Beschuldigte in Deutschland sich durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könnten.

Der Prozess gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, den früheren Mannesmann-Lenker Klaus Esser sowie vier weitere Angeklagte war am Mittwoch gegen eine Geldauflage von insgesamt 5,8 Millionen Euro eingestellt worden. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit von Prämien und Abfindungen in Höhe von 57 Millionen Euro, die nach der Mannesmann-Übernahme durch die britische Vodafone Anfang 2000 an amtierende und frühere Konzernmanager geflossen waren. (tso/AFP)

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