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Wirtschaft: Strafen für zu hohe Schulden

1. Die Mitgliedstaaten übermitteln ihre Haushaltszahlen an die EUKommission.

1. Die Mitgliedstaaten übermitteln ihre Haushaltszahlen an die EUKommission. Liegt die Neuverschuldung über drei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP), leitet die EU-Kommission die nächste Stufe ein.

2. Die EU-Kommission erstellt einen Bericht an den Finanzministerrat. Die Minister entscheiden mit qualifizierter Mehrheit, dass das vorgelegte Defizit zu hoch ist und dass deshalb ein Verfahren eingeleitet wird. Gleichzeitig wird

die Empfehlung ausgesprochen, das zu hohe Defizit binnen eines Jahres – nach den Regeln des reformierten Pakts bei schwacher Konjunktur oder außerordentlichen Belastungen auch binnen zwei Jahren – auf unter drei Prozent zu drücken.

3. Die EU-Kommission und die Finanzminister prüfen, ob die jeweilige Regierung die notwendigen Schritte

eingeleitet hat. Ist dies nicht der Fall und besteht das Defizit weiter, können zusätzliche Empfehlungen veröffentlicht werden.

4. Bewirkt auch dies nichts, ermahnen die Finanzminister das Mitgliedsland erneut, Maßnahmen zum Defizitabbau zu treffen.

5. Kommt das Land diesen Vorgaben nicht nach, kann der EU-Finanzministerrat Sanktionen beschließen.

Theoretisch sind Geldstrafen in mehrstelliger Millionenhöhe möglich. tog

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