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Schumacher

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Strafprozess: Ex-Infineon-Chef kommt mit Geldauflage davon

Der Strafprozess gegen den früheren Infineon-Chef Ulrich Schumacher vor dem Landgericht München ist gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die Vorwürfe der waren nicht nachweisbar.

Schumacher muss binnen drei Monaten insgesamt 200.000 Euro je zur Hälfte an die Staatskasse und an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Vorwürfe der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, der Untreue und des versuchten Prozessbetrugs seien nicht nachweisbar gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Peter Noll die Entscheidung am Mittwoch. Es bleibe lediglich der Vorwurf der Steuerhinterziehung, für den die Geldauflage verhängt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher vorgeworfen, er habe Schmiergeld von dem früheren Sponsorenvermittler Udo Schneider angenommen, um die Teilnahme an privaten Autorennen zu finanzieren, was Schumacher stets zurückwies. Hauptbelastungszeuge der Anklage in dem Verfahren war Schneider, der selbst Zahlungen eingeräumt und deshalb auch im Gefängnis gesessen hatte, doch gab es Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Rechtskräftig wird die Entscheidung, wenn Schumacher die Geldauflage gezahlt hat. Gegen die Entscheidung, auf die sich die Kammer zuvor mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt hatte, sind keine Rechtsmittel möglich. (smz/dpa)

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