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Wirtschaft: Streit um die Betriebsverfassung: Auf der EU-Ebene spielt Mitbestimmung keine Rolle

Nur mühsam kommt die Mitbestimmung auf Unternehmensebene in Europa voran. Auf zwei Schienen sollte das Mitbestimmungsrecht usprünglich vorangetrieben werden: durch die Etablierung eines Euro-Betriebsrates und durch ein Gesetz über die Euro-AG.

Nur mühsam kommt die Mitbestimmung auf Unternehmensebene in Europa voran. Auf zwei Schienen sollte das Mitbestimmungsrecht usprünglich vorangetrieben werden: durch die Etablierung eines Euro-Betriebsrates und durch ein Gesetz über die Euro-AG. Letzteres scheiterte 1999 an dem Widerstand Spaniens, das befürchtete, mit der Euro-AG sollte das deutsche Mitbestimmungsmodell auch in Spanien eingeführt werden. Nicht, dass die spanische Regierung generell etwas gegen Mitbestimung hätte - sie wollte nur verhindern, dass der Standort Spanien weniger attraktiv für Auslandsunternehmen werden könnte. Erfolgreicher war der Weg über die Betriebsratsebene. Immerhin gibt es die EU-Richtlinie über die "Einsetzung europäischer Betriebsräte" seit 1994. Sie sollte sogar ursprünglich jedes Jahr aktualisiert werden. Allerdings kam es bisher nicht dazu - weil die EU-Kommission das Thema nur halbherzig verfolge und eine Verschleppung gelegen käme, wie jüngst die IG Metall monierte.

Dies scheint angebracht. Immer noch gibt es eine Lücke zwischen der Verpflichtung, einen Euro-Betriebsrat einzurichten, und der Realität: Rund 1650 grenzüberschreitende Unternehmen sollten eine Vertretung bereits haben, doch in lediglich 600 gibt es sie. Die Kriterien für den Euro-Betriebsrat sind recht einfach: Die Vorschrift gilt für jene Unternehmen, die in den Mitgliedsstaaten der EU mindestens 1000 und davon in mindestens zwei Ländern mindestens je 150 Personen beschäftigen. Allerdings hat der Betriebsrat mit der deutscher Mitbestimmung wenig gemein: Wesensinhalt der EU-Richtlinie ist in erster Linie die Vorschrift, dass überhaupt ein Euro-Betriebsrat einzuführen ist; festgeschrieben ist ferner die Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat. Ein Mitwirkungsrecht wie in Deutschland war für die meisten EU-Länder ein rotes Tuch und fand deshalb erst gar keine Aufnahme in das EU-Regelungswerk. Es bestehen auch kaum Chancen, dass sich das bald ändert, zu unterschiedlich sind die Mentalitäten, als dass sich das deutsche Modell in andere Firmen verpflanzen lassen könnte.

Während der Europäische Gewerkschaftsbund in puncto Betriebsräte derzeit stillhält, versucht die IG Metall Dampf zu machen. Zumindest die Revision der EU-Richtlinie gehöre wieder auf die Tagesordnung, so Karin Benz-Oberhage, Vorstand der IG Metall. Abgesehen von der Vielzahl der Firmen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkämen und keinen EU-Betriebsrat einsetzen, müssten die Rechte der Vertretung ausgeweitet werden; auch müssten Sanktionen her, falls ein Betrieb sich weigert.

ay

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