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Wirtschaft: Streit um Steuersünder

Die Schweiz darf den USA keine Daten rausgeben.

Zürich - Im langjährigen Streit zwischen der Schweiz und den USA über das Schweizer Bankgeheimnis ist das Bundesverwaltungsgericht in Bern auf die Bremse getreten. Das Gericht untersagte den eidgenössischen Behörden die Herausgabe von Daten eines Kunden der Großbank Credit Suisse an die US-Steuerbehörde IRS. Das Amtshilfeersuchen der Amerikaner, das keine Namen von mutmaßlichen Steuersündern enthielt, sondern lediglich auf bestimmte Verhaltensweisen abstellte, sei nicht ausreichend, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hatte die Daten, die sie von der Bank erhalten hatte, an den Internal Revenue Service (IRS) übergeben wollen.

Der IRS wirft vier Mitarbeitern der Credit Suisse vor, sie hätten zwischen 2002 und 2010 Amerikanern aktiv geholfen, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen und forderte von der Bank die Namen der involvierten Kunden. Nach Ansicht des Gerichts haben sich die meisten der betroffenen mutmaßlichen Steuersünder aber höchstens der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. In diesem Fall lässt das Schweizer Recht keine Amtshilfe zu – anders als bei Steuerbetrug. Das Gericht berief sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA von 1996.

Das Urteil könnte den Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz wieder verschärfen und die laufenden zwischenstaatlichen Verhandlungen für eine pauschale Lösung erschweren. Amerikanische Behörden nehmen erfahrungsgemäß wenig Rücksicht auf Schweizer Rechtsgepflogenheiten. Sie könnten, wie im Fall der UBS vor drei Jahren, damit drohen, eine Bank anzuklagen und diese so in Existenznöte bringen. Eine solche Drohung hatte die Schweiz dazu gebracht, Daten amerikanischer UBS-Kunden – unter Bruch des eigenen Rechts, wie ein Gericht nachträglich feststellte – kurzfristig an die Amerikaner herauszugeben. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gilt Experten zufolge auch für vergleichbare Fälle. Die Steuerverwaltung prüfe die Tragweite des Urteils noch, sagte ein Sprecher. Zurzeit stehen neben Credit Suisse zehn weitere Banken im Visier der US-Behörden. rtr

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