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Wirtschaft: Strommarkt: Neue Kritik am Wettbewerb

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) will das Recht der privaten Verbraucher, den Stromlieferanten selbst auszusuchen, härter durchsetzen. Er habe sich mit der Problematik beschäftigt, als Normalbürger den Stromlieferanten wechseln zu wollen.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) will das Recht der privaten Verbraucher, den Stromlieferanten selbst auszusuchen, härter durchsetzen. Er habe sich mit der Problematik beschäftigt, als Normalbürger den Stromlieferanten wechseln zu wollen. "Da will ich in aller Deutlichkeit sagen: Da ist unglaublich viel Beschiss im Spiel; schlicht Beschiss", sagte Müller am Sonntag im Deutschlandfunk. "Wenn sich das nicht ändert, werden wir hier auf dem Rechtswege eingreifen."

Die Einrichtung einer gesonderten Regulierungsbehörde für den Strommarkt hält Müller nicht für erforderlich. "Um den Beschiss zu beseitigen, brauche ich keine Regulierungsbehörde." Unter Umständen müsse es Anpassungen beim einmaligen Regelwerk geben. Alles in allem sei er jedoch mit dem bisherigen Verlauf der Marktöffnung zufrieden. Seit Monaten wird die Einrichtung einer Regulierungsbehörde diskutiert, weil es immer wieder von Kunden und Anbietern Kritik an der so genannten Verbändevereinbarung gibt. In der Vereinbarung hatten die Unternehmen der Branche selbst Regeln für den Wettbewerb im Strommarkt und die Bedingungen zur Durchleitung von Strom geregelt.

Zugleich müsse der Wille der Verbraucher zum Wechel größer sein, meinte Müller. "Einhundert Jahre lang konnten sie beim Preis nicht mitreden. Dass sie Strom heute kaufen können wie Eier oder Mehl, dass Sie dahin gehen, wo es eben billiger ist, das muss sich sicher erst in das allgemeine Bewusstsein verpflanzen."

Stromversorgern wurde wiederholt vorgeworfen, durch die Vertragsgestaltung bisherige Kunden zu binden und durch überhöhte Stromdurchleitungsgebühren Wettbewerber fernzuhalten. Das Bundeskartellamt leitete bereits ein Wettbewerbsverfahren gegen einen ostdeutschen Stromversorger ein.

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