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STUDIEREN NEBEN DEM BERUF: Finanzierungsmöglichkeiten

STEUERVORTEILEFür das Erststudium neben dem Beruf kann man bis zu 4000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Kosten fürs Zweitstudium sind als Werbungskosten vollständig absetzbar.

STEUERVORTEILE

Für das Erststudium neben dem Beruf kann man bis zu 4000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Kosten fürs Zweitstudium sind als Werbungskosten vollständig absetzbar. Dazu gehören auch alle Fahrt- und Übernachtungskosten sowie das Arbeitsmaterial. Wichtig ist. einen beruflichen Nutzen, etwa bessere Aufstiegschancen, belegen zu können. Gleiches gilt für jene, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und nun ein Studium beginnen. Auskunft erteilen Steuerberater und die Finanzämter.

STIPENDIENPROGRAMME

Mit dem Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung junge Fachkräfte unter 25 Jahren bei der Weiterbildung. Ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbaut, kann über drei Jahre hinweg mit bis zu 5100 Euro gefördert werden. Für über 25-Jährige kommt das „Aufstiegsstipendium“ in Frage. Weitere Infos: www.begabtenfoerderung.de.

STUDIENKREDITE

Auch Studierende mit Vollzeitjob können spezielle Kredite und Darlehen in Anspruch nehmen, etwa bei der staatlichen KfW Förderbank. Da die Kreditbedingungen unterschiedlich sind, sollte man verschiedene Angebote unbedingt vergleichen. Einen Überblick im Internet findet man etwa unter www.studienkredit.de. sby

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