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Initiator. Ron Sommer war der Mann, der die Telekom an die Börse brachte. Foto: dpa

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Wirtschaft: T-Aktionäre gehen leer aus

Telekom hat keine falschen Angaben im Börsenprospekt gemacht. Anleger ziehen weiter vor BGH.

Frankfurt am Main - Mit einer klaren Niederlage für die rund 17 000 klagenden Aktionäre und ihre Anwälte ist der Prozess um den dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 zu Ende gegangen. Über vier Jahre nach Prozessbeginn (Aktenzeichen 23 Kap/1/06) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass der Verkaufsprospekt für die Aktien korrekt gewesen sei. „Der Senat hat keine Prospektfehler festgestellt“, sagte Richterin Birgitta Schier-Ammann. Ein Ende des seit knapp acht Jahren laufenden Verfahrens ist freilich immer noch nicht in Sicht. Kläger-Anwalt Andreas Tilp legte noch am Dienstag für eine Gruppe von Klägern Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Bis Ende 2013 erwartet er dort eine Entscheidung. Möglich ist danach auch noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

„Wir begrüßen die Entscheidung. Sämtliche Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen“, freute sich Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz nach der Verkündung der Entscheidung. Anleger-Anwalt Tilp dagegen reagierte verärgert. „Das ist eine falsche Entscheidung. Es ist nur ein Pyrrhus-Sieg für die Telekom und den Bund.“ Das OLG sei in diesem Verfahren lediglich eine Durchgangsstation. Tilp setzt große Hoffnungen auf die Richter am BGH. Dort werde im Gegensatz zu unteren Instanzen anlegerfreundlicher entschieden.

Im Kern ging es in dem Prozess, wie die Kläger behaupteten, um falsche Angaben zu den Immobilien und vor allem um eine zu hohe Bewertung im Börsenprospekt. Zudem habe die Telekom keine Angaben über den Kauf des US-Mobilfunk-Unternehmens Voicestream gemacht, der sich später als überteuert herausgestellt habe. Schließlich sei die Einbringung der US-Telekommunikations-Firma Sprint nicht korrekt erfolgt.

In allen drei Punkten hat die Telekom im Börsenprospekt dem Gericht zufolge nichts falsch dargestellt. Das Verfahren zur Bewertung der Immobilien sei nicht zu beanstanden, der Erwerb von Voicestream habe zum Zeitpunkt des Börsengangs noch nicht festgestanden und die Übertragung der Sprint-Anteile sei klar dargestellt gewesen, sagte Richterin Schier-Ammann.

Die wenigen am Dienstag im Gerichtssaal anwesenden Kleinaktionäre reagierten enttäuscht, haben aber offenbar keine Hoffnung mehr auf Entschädigung. „Ich werde meine Aktien jetzt verkaufen, auch wenn ich unter dem Strich 20 000 Euro verloren haben. Die T-Aktie ist kaum mehr wert als Toilettenpapier“, sagte ein älterer frustrierter Anleger. Insgesamt hatten rund 17 000 Anleger von der Telekom, dem Großaktionär Bund (Aktienanteil derzeit 16 Prozent) und der bundeseigenen Förderbank KfW (sie hält für den Bund 16 Prozent) rund 80 Millionen Euro Schadensersatz verlangt. Die T-Aktien waren beim dritten Börsengang im Jahr 2000 zum Kurs von 63,50 Euro ausgegeben worden. Danach stürzte der Kurs ab, heute dümpelt er bei rund neun Euro.

Bereits 2001 waren die ersten Schadenersatzklagen beim Frankfurter Landgericht eingegangen. Schließlich kamen sie waschkörbeweise. Im April 2008 begann der Zivilprozess vor dem OLG. Musterkläger war ein Pensionär, der 38 000 Aktien gekauft und letztlich 1,2 Millionen Euro verloren hatte. Rolf Obertreis

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