Wirtschaft: T-Online beschäftigt die Gerichte - Kundenbefragung wird geprüft
Das Landgericht Düsseldorf verhandelt am Montag darüber, ob T-Online seinen Kunden nach Teilnahme an einer Befragungsaktion Vorteile bei der Aktienzuteilung versprechen darf. Bei diesem Termin solle über die am Dienstag verhängte Einstweilige Verfügung gegen den Online-Dienst und dessen Mutterkonzern Deutsche Telekom beraten werden, kündigte das Gericht am Donnerstag an.
Das Landgericht Düsseldorf verhandelt am Montag darüber, ob T-Online seinen Kunden nach Teilnahme an einer Befragungsaktion Vorteile bei der Aktienzuteilung versprechen darf. Bei diesem Termin solle über die am Dienstag verhängte Einstweilige Verfügung gegen den Online-Dienst und dessen Mutterkonzern Deutsche Telekom beraten werden, kündigte das Gericht am Donnerstag an. Telekom und T-Online legten demnach Widerspruch gegen die Verfügung ein, mit der die Düsseldorfer Richter die umstrittene Werbeaktion vorzeitig gestoppt hatten. T-Online geht am 17. April an die Börse. An der am Mittwoch abgebrochenen Fragebogenaktion zur Kundenzufriedenheit hatten sich Telekom-Angaben zufolge rund 600 000 Nutzer beteiligt.
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