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Wirtschaft: Tankstellenmarkt: Öl-Konzentration unter Aufsicht

Auf dem deutschen Mineralölmarkt haben nur noch einige große Konzerne das Sagen. Die Vielzahl der Benzin-Markennamen täuscht.

Auf dem deutschen Mineralölmarkt haben nur noch einige große Konzerne das Sagen. Die Vielzahl der Benzin-Markennamen täuscht. Der Markt wird immer enger. Seit Anfang des Jahres hat sich die Konzentration weiter verstärkt. Erst vor vier Monaten kündigte Shell den Einstieg bei Dea angekündigt. Jetzt will BP folgen - mit der Übernahme des ehemaligen Veba-Ölgeschäfts von Eon und damit der Tankstellenkette Aral. Damit würden Shell und BP die Hälfte des Marktes hier zu Lande kontrollieren. Dazu brauchen sie aber noch die Genehmigung durch die Kartellbehörden. Die haben im Rahmen der Fusionskontrolle zu prüfen, ob eine marktbeherrschende Stellung entstehen kann.

Die am Montag bekannt gewordenen Tauschpläne der Öl- und Gasgeschäfte des Eon-Konzerns mit dem Mineralölkonzern BP sind nach den gängigen Kriterien - Umsatz und Aktionsradius - teils Sache der EU-Wettbewerbskommission, teils Sache des Bundeskartellamtes. Denn nach dem geplanten Deal geht es nicht nur um die Kontrolle von Aral/Veba Oel durch BP, sondern auch um die Kontrolle von Gelsenberg/Ruhrgas durch Eon. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt: Wird durch eine geplante Fusion ein Gesamtumsatz von über fünf Milliarden Euro erzielt und europaweit ein Umsatz von mindestens 250 Millionen Euro, muss sich die EU-Wettbewerbsbehörde der Sache annehmen. Das ist bei BP/Aral der Fall. Bei Ruhrgas/Eon liegt die Sache etwas anders. Denn hier entfallen außerdem zwei Drittel der europaweiten Umsätze auf Deutschland. Darum muss sich in diesem Fall das Bundeskartellamt einschalten.

Aber auch beim Deal BP/Aral, der in Brüssel geprüft werden muss, kann das Bundeskartellamt Einfluss geltend machen, indem es einen so genannten Verweisungsantrag stellt und damit die Zuständigkeit beansprucht. Dem muss Brüssel aber nicht stattgeben. So einen Antrag haben die deutschen Kartellwächter etwa beim Zusammenschluss von Veba und Viag gestellt - allerdings vergeblich. Bislang liegen den Wettbewerbshütern noch keine Anmeldung der Unternehmenspläne vor. Bundeskartellamtschef Ulf Böge erklärte aber, man müsse im Fall BP/Aral die gesamte Branche im Blick haben. Das sei kein Selbstläufer.

mo

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