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Wirtschaft: Tarifautonomie

In der Bundesrepublik darf der Staat den Unternehmen keine Löhne und Gehälter vorschreiben. Der Artikel 9 Abs.

In der Bundesrepublik darf der Staat den Unternehmen keine Löhne und Gehälter vorschreiben. Der Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes legt fest, dass allein die Tarifpartner Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände - die Höhe der Löhne und Gehälter regeln dürfen. Zudem ist unter Tarifautonomie zu verstehen, dass sich die Tarifparteien auf die Arbeitsbedingungen, Urlaub oder zusätzliche Sozialleistungen einigen. In der Regel schließen die Verhandlungspartner Flächentarifverträge ab. Damit wird sichergestellt, dass in allen Betrieben in einer bestimmten Branche und in einem Tarifgebiet die gleichen Mindestarbeitsbedingungen gelten. Mit betrieblichen Bündnissen für Arbeit versuchen die Arbeitgeber vom Flächentarifvertrag abzuweichen. Damit wollen sie der wirtschaftlichen Lage der Firmen besser gerecht werden. akz

LEXIKON

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