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Gute Miene, böses Spiel. Der Tarifstreit zwischen GDL-Chef Claus Weselsky (links) und Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber ruft mittlerweile auch die Politik auf den Plan. (Archivbild 2014)

© REUTERS

Tarifkonflikt: Zum Frieden verdammt

In der Politik werden Forderungen lauter, den Bahn-Konflikt per Zwangsschlichtung zu beenden. Doch so ärgerlich der Streik sein mag - ganz so einfach ist das Problem nicht zu lösen.

Der bundesweite Arbeitskampf bei der Bahn befeuert die Debatte über einen Eingriff ins Streikrecht neu. Zu Beginn des fast einwöchigen Ausstands forderten mehrere Unions-Politiker, den Konflikt mit einer Zwangsschlichtung zu beenden. Beim Koalitionspartner SPD stoßen sie damit auf deutlichen Widerstand, aber auch in den eigenen Reihen. „Ein solcher Eingriff ins Streikrecht wäre nicht zu rechtfertigen. Ich sehe keine politischen Mehrheiten und keine gesellschaftspolitische Akzeptanz dafür“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, dem Tagesspiegel. Er forderte stattdessen die Bahnverantwortlichen auf, die Verhältnismäßigkeit des Streiks vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. „Der deutschen Wirtschaft entsteht durch den Streik ein Milliardenschaden. Das steht meiner Ansicht nach in keinem Verhältnis zur eigentlichen Auseinandersetzung“, sagte er.

Zu den Befürwortern einer Zwangsschlichtung gehört hingegen Straubingers Parteikollege Hans Michelbach. „Bei der öffentlichen Daseinsvorsorge sollte es einen gesetzlichen Schlichtungsauftrag geben“, sagte der CSU-Mittelstandspolitiker dieser Zeitung. „Ein Streik darf nicht dazu führen, dass die Infrastruktur in Deutschland völlig lahmgelegt wird.“ Zwischen der Ankündigung eines Streiks und der tatsächlichen Arbeitsniederlegung solle außerdem eine Zeitspanne von mindestens vier Tagen liegen. Ähnlich äußerten sich der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, sowie Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs in der „Bild“-Zeitung.

Tarifautonomie ist im Grundgesetz verankert

Auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt zeigte sich offen für eine strengere Reglementierung im Bereich der Verkehrsnetze. „Das Ausmaß eingeschränkter Mobilität, das wir in diesem Tarifkonflikt erleben, kann man sich nicht ständig wiederholend leisten“, sagte der CSU-Politiker dem „Münchner Merkur“. In anderen europäischen Ländern gebe es deswegen auch besondere Regeln für Netzbereiche. Er habe auch in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass er dafür Sympathie habe, sagte Dobrindt.

Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jutta Krellmann, kritisierte die Forderungen aus der Union als „Allmachtsfantasien von Arbeitgebern“. Wenn es zum Streik komme, trage auch der Arbeitgeber eine Mitverantwortung, was der aktuelle Bahnstreik zeige. Auch SPD-Fraktionsvize Carola Reimann bezeichnete die Forderungen als populistisch. Aus akuter Betroffenheit eine „spontane Stimmungsgesetzgebung“ zu machen, halte sie nicht für sinnvoll. „Ein Eingriff in das Streikrecht wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt äußerte zwar Verständnis für den Ärger über den Streik, wies aber ebenfalls darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Schlichtung „verfassungsmäßig sehr bedenklich“ sei. In Artikel neun des Grundgesetzes ist die Tarifautonomie verankert. Diese sichert den Gewerkschaften die Möglichkeit zu, im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung auch zu Arbeitsniederlegungen zu greifen.

Die Opposition machte die große Koalition für das Eskalieren des Tarifstreits mitverantwortlich. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter forderte die Bundesregierung auf, das geplante Tarifeinheitsgesetz zurückzuziehen, mit dessen Hilfe die Gewerkschaft der Lokführer und die kleineren Gewerkschaften „ausgeschaltet“ werden sollten. „Selbstverständlich kämpfen die kleineren Gewerkschaften jetzt um ihr Überleben“, sagte er. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende 2014 das Gesetz auf den Weg gebracht, das dafür sorgen soll, dass konkurrierende Gewerkschaften innerhalb eines Betriebs sich künftig stärker abstimmen müssen. Im Falle von Tarifkollisionen soll der Vertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder vertritt. Kleinere Gewerkschaften wie die GdL fürchten deshalb um ihre Rechte.

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