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Tariflöhne: Für 3,06 Euro die Stunde Haare schneiden

Bei den Tariflöhnen gibt es gravierende regionale Unterschiede. Besonders groß ist die Kluft zwischen Ost und West. Das bestätigt auch die Wissenschaft.

Die Spannbreite bei den gewerkschaftlich vereinbarten Tariflöhnen ist außerordentlich groß. Darauf haben jetzt die Wissenschaftler des zur gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gehörenden WSI-Tarifarchivs hingewiesen. In der Studie, die als Argumentationshilfe in der Diskussion über Mindestlöhne zu sehen ist, kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die Spanne von 3,06 Euro je Stunde (Friseurhandwerk in Sachsen) bis zu 12,62 Euro je Stunde (holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Baden-Württemberg) reicht.

Groß sind auch die Unterschiede zwischen Ost und West, so das WSI weiter. Denn gerade in den neuen Bundesländern sind Tariflöhne auf niedrigem Niveau vereinbart worden. So bekommen Floristinnen in Mecklenburg-Vorpommern 4,85 Euro je Stunde, gefolgt von Gartenbauern in Sachsen-Anhalt mit 4,80 Euro und Bäckern in Thüringen mit 5,25 Euro je Stunde. Bundesweit beträgt der Mindestlohn bei Speditionen 5,12 Euro je Stunde. Zudem verweist das WSI darauf, dass diese tarifvertraglich vereinbarten Mindestlöhne nur in Unternehmen gelten, die tarifgebunden sind. Beschäftigte in den vor allem im Osten zahlreichen nicht tarifgebundenen Unternehmen hätten keinen Anspruch. In Nordrhein-Westfalen reicht die Spanne von 5,34 Euro (Hotel- und Gaststättengewerbe) über 10,40 (Bauwirtschaft) bis zu 11,53 Euro (Druckindustrie).

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordert seit längerem einen bundesweit gültigen Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde. Die SPD verfolgt den Umweg über das Entsendegesetz und will so zumindest für einige Branchen einen Mindestlohn durchsetzen. Derzeit gibt es laut WSI in sieben Branchen tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Sie umfassen auch Betriebe aus dem Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Diese Mindestlöhne gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Derzeit bewerben sich Tarifparteien aus acht Branchen um die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Daniel Rhee-Piening

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