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Wirtschaft: Tarifrunde 2002: Lexikon I

StreikDie gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern wird Streik oder Ausstand genannt. Durch einen Streik versuchen die Arbeitnehmer, ihrem Verhandlungsziel - das ist meistens eine Lohnerhöhung oder eine Arbeitszeitverkürzung - Nachdruck zu verleihen.

Streik

Die gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern wird Streik oder Ausstand genannt. Durch einen Streik versuchen die Arbeitnehmer, ihrem Verhandlungsziel - das ist meistens eine Lohnerhöhung oder eine Arbeitszeitverkürzung - Nachdruck zu verleihen. Einen kurzer, zeitlich befristeten Warnstreik nach Ende der Friedenspflicht nennt man Warnstreik. Haben sich die Streikenden mit den Arbeitgebern geeinigt, nehmen sie ihre Arbeit wieder auf und beenden den Streik. Das Grundgesetz garantiert verfassungsrechtlich den Streik als Arbeitskampfmittel. Ohne das Druckmittel des Streiks könnte die Freiheit der Tarifpartner zum Abschluss von Tarifverträgen nicht wirksam werden. Ein Streik darf nur unter Federführung einer Gewerkschaft geführt werden. Ein Streik, der das Ziel verfolgt, auf die Politik einzuwirken, ist unzulässig.

Aussperrung

Arbeitgeber können ebenfalls mit Nachdruck versuchen, ihre Forderungen durchzusetzen. Ein Mittel, das ihnen hierfür zur Verfügung steht, ist die Aussperrung. Bei einer Aussperrung schließt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer von der Arbeit aus. Reagiert er mit der Aussperrung auf den Streik der Arbeitnehmer, spricht man von einer Abwehraussperrung. Will er mit der Aussperrung seine eigenen Forderungen durchsetzen, spricht man von einer Angriffsaussperrung. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abwehr-Aussperrung Teil der verfassungsrechtlichen Tarifautonomie. Aussperrungen sind aber auf das umkämpfte Tarifgebiet zu beschränken und dürfen nicht nur auf die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer beschränkt werden. Für die Zeit der Aussperrung muss der Arbeitgeber keinen Lohn bezahlen. Auch die Arbeitslosenversicherung zahlt dafür nicht. Deshalb wehren sich die Gewerkschaften gegen diese Regelung. Sie argumentieren, dass sie in den Ruin getrieben werden könnten, wenn die Arbeitgeber auf dieser Basis aussperren dürfen. In dem aktuellen Tarifkonflikt zwischen IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall haben die Arbeitgeber aber schon gesagt, dass sie nicht aussperren wollen.

Produktivität

Der Produktivitätszuwachs ist eines der wichtigsten Argumente für eine Lohnerhöhung. Die Gewerkschaften sagen, dass ihre Leute die Produktivitätssteigerung erwirtschaften und deshalb entsprechend mehr Lohn bekommen müssen. Die Produktivität setzt die hergestellten Produktionsmengen oder erbrachten Dienstleistungen in ein Verhältnis zur dafür notwendigen Arbeitsleistung. Da mit fortschreitender technischer Entwicklung bessere und schnellere Geräte eingesetzt werden, steigen trotz gleichbleibendem Arbeitseinsatz der Beschäftigten die Produktionsmengen. Wurden vor mehreren Jahrzehnten noch 50 Stunden für die Produktion eines Autos benötigt, sind es heute weniger als zehn Stunden. Bezogen auf eine Arbeitsstunde hat sich die Produktivität verfünfacht. Nach Meinung der Arbeitgeber ist eine steigende Produktivität aber weniger der Verdienst der Beschäftigten, als vielmehr die Folge der regelmäßigen Neuanschaffung besserer, aber auch teurer Geräte.

Friedenspflicht

Würden sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Monat für Monat um Tarife und Arbeitszeiten streiten, wäre das Chaos in der Wirtschaft programmiert. Die Friedenspflicht schützt die Vertragsparteien vor unendlichen und unkalkulierbaren Auseinandersetzungen. Die in Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge enthalten nach herrschender Rechtsauffassung eine so genannte relative Friedenspflicht. Während der Laufzeit des Tarifvertrages sind demnach alle Kampfmaßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verboten, die eine Änderung der tariflichen Regelungen zum Ziel haben. Damit werden während der Dauer eines laufenden Tarifvertrages weder Streik noch Aussperrung erlaubt, die das Ziel haben, den zurzeit laufenden Tarifvertrags in irgendeinem Punkt zu ändern. Auch die Betriebsräte und Management einzelner Unternehmen dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen, um Verhandlungen zum Beispiel über Überstunden zu einem Ergebnis zu bringen. Die relative Friedenspflicht kann zu einer absoluten Friedenspflicht ausgedehnt werden. Eine solche Vereinbarung verbietet dann generell jede Art eines Arbeitskampfs.

Flächentarifvertrag

Ein Flächentarifvertrag wird für alle Betriebe eines geografisch eindeutig umrissenen Gebietes abgeschlossen, die Mitglieder im Arbeitgeberverband ihrer Branche sind. Schließt eine Gewerkschaft jedoch nur mit einem einzelnen Unternehmen einen Tarifvertrag ab, spricht man von einem Werk- oder Haustarifvertrag. Von Arbeitgeberseite wird kritisiert, dass Flächentarifverträge zu wenig Spielraum für die Situation der einzelnen Unternehmen ließen. Benötigt das Unternehmen wegen Absatzschwierigkeiten beispielsweise ausnahmsweise einen moderaten Abschluss, so hindert die flächenmäßige Übereinkunft das Unternehmen an einer individuellen Gestaltung. Deshalb haben die Arbeitgeber zum Teil Verbände gegründet, die keine Tarifbindung mehr vorschreiben. Die Gewerkschaften argumentieren dagegen, dass nur Flächentarifverträge die Arbeitnehmer vor einem Lohndumping schützen könnten. In den vergangenen Jahren hat die Bindungskraft von Flächentarifverträgen abgenommen.

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