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TARIFSTREIT: Streiks vor Gericht

Am kommenden Freitag entscheidet das Landesarbeitsgericht Sachsen darüber, ob die Lokführergewerkschaft GDL im schwelenden Tarifstreit auch den Güter- und Fernverkehr der Bahn bestreiken darf. Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte in einer einstweiligen Verfügung nur Arbeitsniederlegungen im Regionalverkehr erlaubt.

Am kommenden Freitag entscheidet das Landesarbeitsgericht Sachsen darüber, ob die Lokführergewerkschaft GDL im schwelenden Tarifstreit auch den Güter- und Fernverkehr der Bahn bestreiken darf. Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte in einer einstweiligen Verfügung nur Arbeitsniederlegungen im Regionalverkehr erlaubt. Um aber mehr Druck auf die Bahn-Führung ausüben zu können, will die GDL den Güterverkehr treffen. Die deutsche Wirtschaft wird deshalb bereits nervös. Der weltgrößte Chemiekonzern BASF warnt vor „unkalkulierbaren“ volkswirtschaftlichen Schäden. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Eggert Voscherau, rief die Lokführergewerkschaft GDL und die Deutsche Bahn dazu auf, eine gemeinsame Lösung in dem Tarifkonflikt zu finden. Dies teilte die BASF am Mittwoch mit. Der umweltfreundliche Schienengüterverkehr sei für viele Unternehmen ein zentraler Teil ihres Logistikkonzeptes, teilte die BASF mit. Viele Industrien seien auf einen getakteten Güterverkehr angewiesen. Komme dieses System aus dem Tritt, drohten wegen fehlenden Nachschubs Produktionsausfälle. hop/dpa

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