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Wirtschaft: Tau im Bau

Wer zahlt, wenn die Hausbaufirma im Verzug ist und die Gebäudehülle im Winter beheizt werden muss?

WAS STEHT INS HAUS?

Im vergangenen Jahr begann unsere Hausbaufirma mit der Errichtung unseres Einfamilienhauses. Ursprünglich sollte es im November fertig gestellt sein, jedoch verzögerte sich der Bauablauf so sehr, dass wir gerade einmal unser Dach gedeckt bekommen haben. Die Firma meint, dass im Winter weiter ausgebaut werden kann, wenn das Haus beheizt wird, da die Außenwände wärmegedämmt und die Fenster eingebaut sind. Wir sind da eher skeptisch und möchten daher wissen, ob das ohne Weiteres möglich ist und wer die Kosten für die Beheizung und die Bauverzögerung trägt.

WAS STEHT IM GESETZ?

Wenn sich die Baufirma in dem mit Ihnen geschlossenen Bauvertrag zu einem Fertigstellungszeitpunkt verpflichtet hat, besteht allein hieraus ein vertraglicher Anspruch auf die Einhaltung dieses Fertigstellungstermins. Ist die Verzögerung des Bauablaufs durch die Hausbaufirma oder deren Subunternehmer verursacht worden, gehen alle daraus entstehenden finanziellen Schäden und notwendigen Folgeleistungen zulasten der Firma. Die Vertragsstrafe regelt sich jedoch nach der Form des Vertrags, den Sie mit der Baufirma abgeschlossen haben. Besteht ein VOB-Vertrag nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, kann die Vertragsstrafe prozentual zur Gesamtleistung begrenzt sein. Anders sieht das mit den notwendigen Folgeleistungen aus. Muss das Haus beheizt werden, um weiterbauen zu können, sind die Heizkosten von der Baufirma zu tragen. Gleiches trifft für zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. an Dach und Keller) für die widrigen Wintermonate zu. Beim Winterbau ist darauf zu achten, dass die Gebäudehülle wärmegedämmt und fertig hergestellt ist, da sich sonst bauphysikalische Schäden einstellen können, weil sich die Baukonstruktion im unfertigen Zustand anders verhält, als planerisch angenommen. Während der Austrocknungszeit nass verarbeiteter Baustoffe kann die Luftfeuchtigkeit auf 90 Prozent ansteigen, so dass bei unzureichender Beheizung und/oder vorhandenen Wärmedämmfehlstellen erheblicher Tauwasserausfall möglich ist.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Grundsätzlich ist die Ausführung einzelner Gewerke während der Wintermonate möglich. Es sind jedoch besondere organisatorische Maßnahmen für eine Winterbaustelle zu planen. In der Regel führen diese Maßnahmen zu erhöhten Kosten, die bei einem geplanten Winterbau auch mit einkalkuliert werden müssen. Hat in Ihrem Fall die Baufirma die Verzögerungen zu vertreten, muss sie die Mehrkosten tragen und die Baustellenorganisation abändern. Werden nass zu verarbeitende Baustoffe im Winterbau verwendet, muss die Raumtemperatur auch während der Abbindezeit mindestens 5 Grad Celsius betragen. Da während dieser Zeit erhöhte Luftfeuchtigkeit herrscht, muss zwangsläufig für eine relativ hohe Beheizung und geplanter Lüftung gesorgt werden. Dieser Zwischenbauzustand ist bauphysikalisch zu planen, sonst riskiert man Schäden.

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