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Tausendundein DEAL (84): Die Lizenz zum Trinken

Wenn Neuankömmlinge in Dubai die – manchmal bange – Frage stellen: „Kriegt man hier eigentlich irgendwo ein Bier?“ lautete die Antwort: „Ja, in den Luxushotels.

Wenn Neuankömmlinge in Dubai die – manchmal bange – Frage stellen: „Kriegt man hier eigentlich irgendwo ein Bier?“ lautete die Antwort: „Ja, in den Luxushotels.“ Häuser mit vier oder fünf Sternen dürfen Bier, Wein und Schnaps öffentlich ausschenken – so sagt es das Gesetz. Das hat den Effekt, dass Restaurants oder Nachtklubs oft auch noch ein paar Hotelzimmer betreiben, um den Zapfhahn installieren zu dürfen. Weil der Koran den Stoff verbietet, ist dessen Genuss und Verkehr auch sonst streng reglementiert: Moslems dürfen eigentlich gar nicht trinken, worüber mancher Herr in arabischem Gewand an mancher Bar abends nur freundlich lallen kann.

Was aber, wenn der nicht-moslemische Einwanderer zu Hause ein Feierabend-Bier zischen oder seine Gäste zum Dinner mit Wein bewirten will? Dann muss er die offizielle Lizenz zum Trinken beantragen. Dazu braucht er: Seinen Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung, Kopie des Mietvertrages, eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung seines Arbeitgebers, je zwei Farbfotos von sich selbst und von der Gattin, umgerechnet 30 Euro Gebühr sowie eine Verdienstbescheinigung – niemand darf mehr als zehn Prozent seines Einkommens für den Sprit ausgeben! Mit der Bescheinigung geht es zu einem der wenigen Geschäfte, die Alkohol verkaufen. Sie erinnern an die Sex-Shops in Deutschland in den Siebzigern: Verklebte Fenster, keine große Werbung an der Fassade draußen, drinnen schmucklose Wandregale mit Flaschen. An der Kasse sagt der indische Angestellte nach Durchsicht der mitgebrachten Dokumente: „Sie müssen wiederkommen, es fehlt der Stempel Ihres Arbeitgebers.“ Ein Stempel und drei Wochen später der Anruf, die Erlaubnis sei erteilt.

„Lizenz für alkoholische Getränke“ steht auf englisch und arabisch auf der grell-roten Plastikkarte mit dem Siegel des Polizeihauptquartiers von Dubai. Weiter ist dort zu lesen: „Der Halter dieser Lizenz hat die Erlaubnis, Alkohol in den zugelassenen Geschäften in Dubai zu erwerben und diese von dort zu sich nach Hause zu transportieren.“ Oben rechts prangt das Foto des nunmehr lizenzierten Trinkers. Auf die Frage an den Herren an der Kasse, wo denn die beantragte Lizenz für die Ehefrau sei, lächelt der freundlich und erklärt: „Ehefrauen kriegen keine Lizenz – sie dürfen nur mit der Lizenz der Männer einkaufen.“

Tewe Pannier, ein Geschäftsmann

aus Berlin, erzählt von Arabien

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