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Wirtschaft: Teldafax stellt Forderungen Insolvenzverwalter treibt offene Rechnungen ein

Berlin - Erst kam die Insolvenz, jetzt kommt der Insolvenzverwalter. Kunden des Pleiteunternehmens Teldafax erleben in diesen Tagen die zweite böse Überraschung.

Berlin - Erst kam die Insolvenz, jetzt kommt der Insolvenzverwalter. Kunden des Pleiteunternehmens Teldafax erleben in diesen Tagen die zweite böse Überraschung. Wie der Fotograf aus Kleinmachnow, der sich Strom und Gas für sein Haus von Teldafax hatte liefern lassen. Im Juni meldete der Energiediscounter Insolvenz an, jetzt fordert Insolvenzverwalter Biner Bähr vom Ex-Kunden 268 Euro für unbezahlte Gaslieferungen. Dass der Fotograf im Gegenzug noch 700 Euro für bereits von ihm bezahlten, aber nicht gelieferten Strom zu bekommen hat, interessiert Bähr nicht. Eine Verrechnung der beiden Posten sei ausgeschlossen, erklärt der Insolvenverwalter.

Der Kunde ist sauer: „Teldafax schuldet mir Geld, und ich soll zahlen. Das ist doch paradox!“ Vor allem weil die Aussichten, sein Geld für den per Vorkasse bezahlten Strom zurückzubekommen, mangels ausreichender Insolvenzmasse schlecht sind.

Bährs Sprecher, Wolfgang Weber-Thedy, kann die Wut des Kunden verstehen. Juristisch ließe sich das aber nicht anders machen. Der Grund: In „einzelnen Fällen“ habe der Energielieferant Teldafax Energy seine Forderungen gegen Kunden an die Schwester Teldafax Services abgetreten. Die Rückzahlungsansprüche der Kunden gegen den Versorger sind dagegen bei Teldafax Energy geblieben. Beide Gesellschaften haben Insolvenz angemeldet, sind aber rechtlich getrennte Unternehmen. Verrechnungen zwischen diesen Firmen seien daher „aus zivil- und insolvenzrechtlichen Gründen nicht erlaubt“, sagt Weber-Thedy. Generelle Aussagen ließen sich jedoch nicht machen.

Auch zu der Zahl der Kunden, die betroffen sind, will sich Weber-Thedy nicht äußern. Teldafax habe 300 verschiedene Tarife angeboten, bei der Durchforstung der Verträge sei man auf tausende Varianten gestoßen. Nun müsse jeder Vertrag untersucht werden. Verbraucherschützer raten betroffenen Kunden, sich auf jeden Fall rechtlich – bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt – beraten zu lassen. Heike Jahberg

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