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Wirtschaft: Teure Firmenpensionen

Arbeitgeber und Gewerkschaften gegen BetriebsrentenreformVON ANDREAS HOFFMANNGanz aufgegeben hat Klaus Stiefermann noch nicht."Vielleicht können wir im Herbst bei den Beratungen noch etwas nachbessern", sagt der Referent für Betriebliche Altersversorgung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Köln.

Arbeitgeber und Gewerkschaften gegen BetriebsrentenreformVON ANDREAS HOFFMANN

Ganz aufgegeben hat Klaus Stiefermann noch nicht."Vielleicht können wir im Herbst bei den Beratungen noch etwas nachbessern", sagt der Referent für Betriebliche Altersversorgung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Köln.Seine Hoffnungen richten sich auf einen Teil der geplanten Rentenreform.Ein Teil, bei dem Arbeitgeber und Gewerkschaften gar nicht so weit auseinanderliegen.Es geht um die Betriebsrente.Mit seiner Rentenreform will Arbeitsminister Norbert Blüm auch das Betriebsrentengesetz ändern.So plant er die sogenannten Unverfallbarkeitsregelungen zugunsten der Arbeitnehmer zu verbessern.Diese Hürden legen fest, wann ein Beschäftigter seine Betriebsrentenansprüche mitnehmen kann, wenn er den Betrieb wechselt.Bislang muß er 35 Jahre alt sein und dem Unternehmen seit zehn Jahren angehören. Blüm will diese Grenzen senken.Von 1999 an sollen bereits 33jährige mit acht Jahren Zugehörigkeit ihre Ansprüche mitnehmen können, und von 2008 an reichen für 30jährige fünf Jahre.Damit, so das Arbeitsministerium, komme man einer Vorgabe aus Brüssel nach, wonach ein Arbeitgeber-Wechsel erleichtert werden soll.Die Arbeitgeber denken da anders.Für BDA-Präsident Dieter Hundt wirken die Bonner Pläne "ohne steuerliche Flankierung kostentreibend und wären damit kontraproduktiv".Ähnlich sehen das die Gewerkschaften, auch wenn sie die niedrigeren Altershürden begrüßen.Die DAG bilanzierte in einer Bundestags-Anhörung: "Die Bundesregierung hat durch eine verschärfte Besteuerung alles getan, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu mindern." Ohne verbesserte Rahmenbedingungen seien Korrekturen bei der Betriebsrente "nur Arabesken einer wirkungslosen Sozialpolitik".Ähnlich urteilt Michael Schoden, Arbeitsrechtler beim DGB: "Der Regierung fehlt jeder Pfennig, die haben einfach kein Geld." Tatsächlich haben die geringeren Altershürden teure Folgen für die Betriebe.Sie dürfen nämlich nicht früher Rückstellungen für ihre Arbeitnehmer bilden; das Steuerrecht schreibt dafür die Altersgrenze von 30 Jahren vor.Eine mögliche Folge: Ein Arbeitnehmer ist seit fünf Jahren im Unternehmen, verläßt es im Alter von 30 Jahren und kann seinen Rentenanspruch mitnehmen.Nur zurücklegen durfte der Betrieb für die Altervorsorge vorher nichts, weil die steuerliche Rückstellungsfrist erst für das 30.Lebensjahr einsetzt.So steigen die Kosten für die Betriebe.Bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, gewissermaßen die Betriebsrente für Beamte und Angestellte, bleibt es deshalb bei den alten Unverfallbarkeitsregeln.Stiefermann ist empört: "Der privaten Wirtschaft werden Kosten aufgebürdet, die für den öffentlichen Dienst nicht gelten." Bonn solle deshalb die Grenzen für die Rückstellungen auf 28 oder 25 Jahre senken.Aber das würde weitere Haushaltslöcher bedeuten.Jede Mark, die die Firmen in die Rückstellungen stecken, senkt ihre Steuerlast.Von ein bis drei Mrd.DM weniger Einnahmen pro Jahr ist die Rede.Kein Wunder, daß die Finanzpolitiker der Koalition mauern. Dabei greifen die Finanzämter ohnehin stärker bei den Altersrückstellungen zu.Durch einen gestiegenen Rechnungszinsfuß - damit müssen die Firmen ihre Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Staat kalkulieren - können sie immer weniger Gelder zurücklegen.Daneben müssen sie die betrieblichen Ruhegehälter der Inflation anpassen.Zwar können die Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Anpassung aussetzen, doch müssen sie sie später nachholen.Diesen Zwang will Blüm allerdings abmildern.Künftig können die Firmen auf den Inflationsausgleich verzichten, wenn sie die Renten jedes Jahr um ein Prozent anheben.Doch ein Anpassungssatz von einem Prozent pro Jahr sei, so die DAG, "ein Muster ohne Wert".Da die Preise schneller steigen und die Menschen älter würden, werde die Kaufkraft der Betriebsrenten "völlig aufgezehrt". Arbeitsrechtler Schoden sieht mit Blüms Plänen sogar die "Anpassungspflicht auf kaltem Wege aufgehoben".Dabei bröckelt die zweite Säule der Altersversorgung schon, weil immer weniger Arbeitnehmer eine Betriebsrente bekommen.Mitte der 80er Jahre erhielten noch 72 Prozent der Industriebeschäftigten im Westen eine Firmenpension, Anfang 1990 waren es nur noch 65 Prozent.Angesichts wirtschaftlicher Nöte schränken die Unternehmen ihre Rentenkassen weiter ein.Die längere Lebenserwartung der Deutschen verschärft das Problem, weil die Firmen dafür früher zu wenig Geld zurückgelegt haben.Die Pensionrückstellungen von derzeit 300 Mrd.DM könnten deshalb für zukünftige Ansprüche nicht ausreichen, Experten schätzen die Finanzlücken auf 50 Prozent.

ANDREAS HOFFMANN

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