zum Hauptinhalt

Tipps: Erst zur Polizei, dann zur Versicherung

Wer nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf dem Schaden sitzen. Um Brandschäden ersetzt zu bekommen, braucht man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.

WER ZAHLT

Die Vollkaskoversicherung zahlt nicht nur in den Fällen, in denen das Auto direkt angezündet wird, sondern auch dann, wenn das Fahrzeug neben einem brennenden Fahrzeug parkt und dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird, betont Christian Lübke vom Versicherungsverband GDV. Bei einem Totalschaden bekommt man den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt, bei Lackschäden die Reparaturkosten.

Für Gegenstände, die im Auto herumliegen und durch den Brand zerstört werden, zahlt die Versicherung nicht. Ausnahme: „Eine einfache Kamera wird ersetzt“, weiß Torsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Denn die sollte jeder Autofahrer dabeihaben, um bei einem Unfall den Schaden dokumentieren zu können. Ansonsten wird nur Zubehör ersetzt, das fest zum Auto gehört wie ein eingebautes Navigationssystem oder Radio. Welche Teile im Einzelnen dazugehören, kann von Versicherung zu Versicherung variieren.

WAS MAN TUN MUSS
Wer den Schaden mit seiner Versicherung abrechnen will, muss zunächst Anzeige bei der Polizei erstatten und dann der Versicherung den Schaden melden. Bei der Schadensmeldung muss man berichten, was passiert ist, wo, wann und wie der Schaden eingetreten ist und wann man ihn bemerkt hat. Mit der Schadensmeldung sollte man eine Kopie der Strafanzeige einreichen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false