TIPPS : Geld zurück?

04.02.2012 00:00 Uhr

Reisende, die einen Flug bei Malev gebucht haben, haben Anspruch auf

Rückerstattung des Ticketpreises
, sagt Reiserechtler Paul Degott. Kunden sollten ihre Forderung direkt an die Fluggesellschaft stellen. „Allerdings müssen sie sich darauf einstellen, dass die Erstattung wegen der drohenden Insolvenz lange dauert oder es am Ende vielleicht gar kein Geld zurück gibt“, sagt Degott. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müsste sich Malev um eine

alternative Beförderung kümmern. „Das kann sie aber nicht, weil sie kein Geld mehr hat“, sagt Degott. Zwar nehmen meist andere Fluggesellschaften gestrandete Malev-Passagiere mit, insbesondere innerhalb der Oneworld-Allianz – ein Anspruch darauf besteht Degott zufolge aber nicht.

Üblicherweise bekommt der Fluggast auch keine

Entschädigung für Folgeschäden, die durch den ausgefallenen Flug entstanden sind. War er Teil einer Pauschalreise war, ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. „Er muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern“, erklärt Degott. Verzögert sich die Abreise in den Urlaub durch die Umbuchung, können Betroffene den Reisepreis mindern. dpa

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