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Tipps: Wenn die Nachzahlung droht

Um ein Thema mussten sich Rentner früher keine Sorgen machen: die Steuer. Das ist heute anders. Was Sie beachten müssen.

DAS PROBLEM

Bis zum Jahr 2005 mussten Senioren nur den Ertragsanteil der Rente versteuern, das waren rund 30 Prozent. Dann wurde die Rentenbesteuerung umgestellt. Seit 2005 sind mindestens 50 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig. Für jeden Jahrgang, der später in Rente geht, steigt der steuerpflichtige Anteil. Wer dieses Jahr Rentner wird, muss schon 66 Prozent versteuern, 2040 werden es 100 Prozent sein.

WAS MAN TUN KANN

Rentner können jedoch einiges absetzen und so ihre Steuerlast senken. Dazu zählen Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, Ausgaben für Haushaltshilfen, Pflegedienste und Handwerker, Kirchensteuer, Spenden, Partei- oder Gewerkschaftsbeiträge sowie Medikamente, Arztbehandlungen und Kuren. Jedem Rentner steht zudem eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro zu, wer im Alter jobbt, kann zudem einen Altersentlastungsbeitrag nutzen.

DIE KONTROLLE

Steuerpflichtig sind derzeit vor allem Rentner, die neben der Rente noch weitere Einnahmen haben. Dazu zählen Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Betriebs- oder Privatrenten. Seit 2011 meldet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – eine Abteilung der Rentenversicherung – den Behörden, was die Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungswerken, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Lebensversicherungen bekommen. Seitdem fällt den Finanzämtern die Überprüfung der Rentner deutlich leichter als früher.

WAS DROHT

Die Finanzverwaltung kann nicht gezahlte Steuern bis zum Jahr 2006 zurückfordern. Hat jemand Steuern „leichtfertig“ verkürzt, sind auch Nachforderungen für das Jahr 2005 möglich. Wer erwischt wird, muss Steuern nachzahlen – nach 15-monatiger Verspätung zahlt er noch Zinsen obendrauf. Diese betragen 0,5 Prozent pro Monat.

VERLÄNGERUNG BEANTRAGEN

Die Stiftung Warentest rät Rentnern, den Kopf nicht in den Sand zu stecken. „Holen Sie versäumte Steuerabrechnungen nach, bevor Sie auffliegen“, warnen die Verbraucherschützer. „Beantragen Sie Verlängerung, wenn das Finanzamt Steuererklärungen fordert und Sie die Frist nicht einhalten können“. Wer Rat sucht, kann sich an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater wenden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Broschüre „Steuerinformationen für Senioren“ herausgegeben. Ausführliche Informationen enthält auch das März-Heft von „Finanztest“ sowie das „Finanztest-Spezial Steuern 2013“.

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