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Wirtschaft: Umstrittene grüne Gentechnik

Zwei Richtlinien der Europäischen Union sind die Basis des deutschen Gentechnikrechts. Zum einen die Freisetzungsrichtlinie, die durch das von der damaligen Ministerin Renate Künast (Grüne) vorgelegte und bis heute gültige Gentechnikgesetz umgesetzt ist.

Zwei Richtlinien der Europäischen Union sind die Basis des deutschen Gentechnikrechts. Zum einen die Freisetzungsrichtlinie, die durch das von der damaligen Ministerin Renate Künast (Grüne) vorgelegte und bis heute gültige Gentechnikgesetz umgesetzt ist. Die große Koalition hatte allerdings angekündigt, es ändern zu wollen. Die zweite EU-Vorgabe ist die Kennzeichnungsrichtlinie. Sie sieht vor, dass alle Lebensmittel, in denen sich absichtlich gentechnisch veränderte Organismen (GVO) befinden, gekennzeichnet werden müssen. Sind unabsichtlich GVO in Lebensmittel gelangt, müssen diese gekennzeichnet werden, wenn der sogenannte Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten ist.

Keine einheitlichen Regeln gibt es jedoch für die sogenannte Koexistenz. Dabei geht es darum, dass Gentech-Landwirtschaft sowie konventionelle und ökologische Landwirtschaft ohne große Beeinträchtigungen nebeneinander arbeiten können. deh

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