zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Ungewohnte Freiheit

Arbeiten ohne straffes Gerüst: Vertrauensarbeitzeit kann ein Gewinn sein – wenn man sich nicht selbst ausbeutet.

Arbeiten, wann man will: Für viele Angestellte klingt das wie ein Traum. Bequem den einen oder anderen Termin erledigen, ohne dass man dafür Urlaub nehmen muss. Dazu arbeiten, wann es zum Familienleben und dem eigenen Biorhythmus passt.

Schließlich ist nicht jeder ein Frühaufsteher und kann um 9 Uhr morgens bereits seine Höchstleistung abrufen. Vertrauensarbeitszeit heißt das Zauberwort, das Arbeiten ohne starres Gerüst meint.

Darunter fallen mehrere flexible Arbeitszeitmodelle: Meist vereinbaren Arbeitgeber und -nehmer Projektziele und eine Wochenarbeitszeit. Wann der Angestellte seinen Job erledigt, entscheidet er. Zum Teil geben Arbeitgeber auch nur Projektziele vor.

Beim Energieversorger EnBW funktioniert das Konzept seit mehreren Jahren. Das Unternehmen verzichtet auf eine verpflichtende Zeiterfassung und setzt stattdessen auf Vertrauen. „Ihre Arbeitszeiten erfassen die Mitarbeiter eigenverantwortlich und melden am Monatsende ihr Arbeitszeitsaldo für den vergangenen Monat“, sagt Martina Klug, Leiterin des Bereichs Entwicklungs- und Rekrutierungsstrategie.

Und es funktioniert: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir darauf vertrauen können, dass unsere Mitarbeiter ihre Arbeit eigenverantwortlich erbringen und ihre Arbeitszeit ordnungsgemäß erfassen“, so Klug. Die Angestellten schätzen das Modell: Statt täglich von 9 bis 17 Uhr im Büro zu sitzen, sind sie flexibel.

Doch was zunächst gut klingt, kann für Arbeitnehmer auch zum Problem werden. Viele freuten sich über die ungewohnte Freiheit so sehr, dass sie stillschweigend mehr Stunden arbeiten, als vertraglich vereinbart ist, warnt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Vor Selbstausbeutung warnt auch Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Erfahrungen zeigten, dass die Anforderungen oft hoch seien, aber die nötigen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt würden. „Das bedeutet enormen Druck für die Beschäftigten.“ Die Folge seien unbezahlte Überstunden, Wochenendarbeit und psychische Belastung durch zusätzlichen Stress.

Viele können auch zwischen Freizeit und Arbeitszeit nur schwer trennen. Wer arbeiten kann, wann er will, macht das häufig rund um die Uhr. „Nur, weil wir die Möglichkeit haben, von überall zu arbeiten, müssen wir nicht dauernd und überall arbeiten“, sagt Julitta Rössler, Psychologin aus Meerbusch bei Düsseldorf. Zwar biete es Chancen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung, wenn Job und Privates sich vermischen. „Aber das sollte man nicht übertreiben, denn das kommt der Gesundheit auf die Dauer nicht zugute.“ Michael Herz vom Bundesverband Selbstständiger Personalberater hält die Vertrauensarbeitszeit trotzdem für das richtige Modell. Die Flexibilität erleichtere es den Mitarbeitern, ihr Familienleben mit dem Job zu vereinbaren. Gerade bei Jobs in Forschung und Entwicklung sei es außerdem kaum sinnvoll, mit Stechuhren zu arbeiten. „Man kann ja einen Ingenieur nicht dazu verdonnern, dass er um 10 Uhr morgens etwas erfindet“, sagt Herz. Daher sei es wichtig, gute Arbeitsbedingungen für kreative Köpfe zu schaffen – und dazu gehörten auch flexible Zeiten.

Anwältin Oberthür rät jedem Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit, mit dem Arbeitgeber möglichst viel schriftlich zu fixieren. Wie viele Stunden sollen gearbeitet werden? Welche Projekte müssen erledigt werden? Muss der Arbeitnehmer zu bestimmten Tagen oder Ereignissen trotzdem immer im Büro sein? Je mehr Details geregelt sind, desto seltener komme es zu Streitereien.

Auch wenn Arbeitnehmer keine Stundenzahl angeben müssen, sollten sie die Arbeitszeit selbst erfassen, um den Überblick zu behalten und unbezahlten Überstunden vorzubeugen. Gut ist zum Beispiel, die geleisteten Arbeitsstunden jeden Abend in einer Excel-Tabelle einzutragen oder sie handschriftlich in einem Notizbuch aufzuschreiben. Dabei sollten Telefonate, Konferenzen und andere Meetings unbedingt mitgezählt werden. Oft machen sie einen Großteil der Arbeitszeit aus. „Und wenn ich merke, dass mir die 40 Stunden in der Woche dauerhaft nicht reichen, dann muss ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.“ Wichtig ist für Arbeitnehmer auch zu wissen, dass die Vertrauensarbeitszeit die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht außer Kraft setzt. Pausen und Höchstarbeitszeiten dürfen auch bei diesem Modell nicht überschritten werden.

Wer diese Punkte jedoch beherzigt, kann von der Vertrauenszeit profitieren. Vorausgesetzt, Mitarbeiter schaffen in Eigenregie dasselbe wie mit Stechuhr: Dass sie irgendwann am Tag einen Schlussstrich unter ihre Arbeit ziehen und freihaben. Denn wer es übertreibt, überarbeitet sich sonst schnell. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false