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UNTERHALT: Schelte aus Karlsruhe

Ein Urteil mit Folgen: Vor rund einem Monat erteilte das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgerichtshof (BGH) eine juristische Ohrfeige und räumte mit dessen Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht auf. Der BGH hatte das seit 2008 geltende neue Unterhaltsrecht weiter entwickelt und die sogenannte Drittelung erfunden: In den Fällen, in denen der Partner nach einer Scheidung wieder heiratet, hatte der BGH die Einkünfte der drei Beteiligten addiert und durch drei geteilt.

Ein Urteil mit Folgen: Vor rund einem Monat erteilte das Bundesverfassungsgericht dem Bundesgerichtshof (BGH) eine juristische Ohrfeige und räumte mit dessen Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht auf. Der BGH hatte das seit 2008 geltende neue Unterhaltsrecht weiter entwickelt und die sogenannte Drittelung erfunden: In den Fällen, in denen der Partner nach einer Scheidung wieder heiratet, hatte der BGH die Einkünfte der drei Beteiligten addiert und durch drei geteilt. Konsequenz: Die erste Frau bekam dadurch in der Regel weniger, als wenn nur – wie früher – ihre Einkünfte und die des Ex- Mannes zusammengerechnet und halbiert werden. Das Verfassungsgericht hat die Gerichte aufgefordert, wieder die alte Methode anzuwenden. „Wer betroffen ist, sollte sofort zum Anwalt gehen“, rät die Berliner Anwältin Ingeborg Rakete-Dombek. Der prüft dann, ob eine Abänderungsklage sinnvoll ist. Relevant ist das für Scheidungen seit Juli 2008, bei denen sich der Ex anschließend neu verheiratet hat.

Unabhängig von dem neuen Urteil aus Karlsruhe will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in diesem Jahr eine Zwischenbilanz der Unterhaltsrechtsreform ziehen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Frauen nach langer Ehe mehr Unterhalt verlangen können.hej

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