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Wirtschaft: Unternehmen retten statt zerschlagen

BERLIN .Jürgen Kist steht vor einem Scherbenhaufen.

BERLIN .Jürgen Kist steht vor einem Scherbenhaufen.Sein Tiefbau-Unternehmen trudelte in die Krise.Erst konnte er die Rechnungen nicht mehr bezahlen, schließlich reichte es nicht mehr für die Löhne seiner Arbeiter.Als die Beiträge ausblieben, ging die Ortskrankenkasse schließlich zum Amtsgericht und stellte Konkursantrag.Seine 20 Arbeiter sind jetzt arbeitslos.

Die Konkurswelle in Deutschland reißt immer mehr Menschen mit: Eine halbe Million Beschäftigter verloren allein im vergangene Jahr durch Firmen-Pleiten ihre Arbeit, 27 000 Betriebe wurden liquidiert.Gläubiger, Anteilseigner und Beschäftigte erlitten Verluste in Höhe von rund 35 Mrd.DM.Ein Ende ist nicht abzusehen.Im Gegenteil: Die Zahl der Firmen-Pleiten wird in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen.Die Wirtschaftsauskunft Creditreform sagt voraus, daß in diesem Jahr 28 500 Unternehmen unter den Hammer kommen.Die Gesamthöhe der Konkurse wird sich auf 34 500 belaufen.Die Zahlen liegen im Trend: Seit fast 30 Jahren zeigt die Pleiten-kurve für Deutschland stetig nach oben.Ist der Konkurs erst einmal angemeldet, gibt es wenig Hoffnung.

Experten geben der geltenden Konkursordnung Mitschuld an der düsteren Bilanz.Denn die Rettung eines Unternehmens war im Gesetz bisher nicht vorgesehen."Strenggenommen war sie fast verboten", sagt Berthold Metzger, Partner der auf Firmensanierung und -restrukturierung spezialisierten Price Waterhouse Restrukturing in Berlin.Das soll sich ändern: "Sanieren statt Zerschlagen", heißt das erklärte Ziel der neuen Insolvenzordnung, die ab 1.Januar 1999 gilt.

Die Neuerungen sind überfällig, denn funktionsfähig ist das geltende Gesetz schon lange nicht mehr.Bei lediglich 15 Prozent der angemeldeten Konkurse wird das Verfahren tatsächlich eröffnet und zu Ende gebracht.Alle anderen fallen mangels Geld durchs Raster - zu holen ist da nichts mehr.Selbst nach einem geordneten Verfahren ist das, was den Gläubigern bleibt, mager.Nur drei bis vier Prozent der Schuldensumme wird im Durchschnitt tatsächlich ausgezahlt.Gläuber versuchen deshalb, auf illegale Weise einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen.In Nacht- und Nebelaktionen schleppen sie alles aus den Geschäftsräumen, was nicht niet- und nagelfest ist.

Nach der neuen Ordung kann ein Insolvenzverfahren schon eingeleitet werden, bevor das Unternehmen unmittelbar vor dem Aus steht.Drohende Zahlungsunfähigkeit reicht bereits für den Gang zum Konkursrichter.Die Restschuldbefreiung, die dann möglich wird, soll den Schuldner motivieren, die Initiative zu ergreifen."Eine echte Chance für die Unternehmen", findet Metzger.Er glaubt, daß die Zahl der Verfahren steigen wird, wenn bekannt wird, daß Unternehmen erfolgreich saniert wurden.

Künftig werden nicht nur Konkursverwalter, sondern Schuldner und Gläubiger in die Pflicht genommen.Alle Parteien müssen sich auf einen Insolvenzplan einigen, bei dem beispielsweise festgelegt wird, ob und wie die Forderungen der Gläubiger bedient werden, ob es Forderungsverzichte gibt, ob ein Arbeiterbeteiligungsmodell eingeführt wird oder Teile des Unternehmens verkauft werden.Die Gläubiger haben ein weiteres Recht: Paßt ihnen der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter nicht, können sie ihn abwählen und einen neuen bestimmen.Geldgeber haben ein massives Interesse an den Wiederbelebungsversuchen der Unternehmen.Schließlich wächst ihre Chance, ihr Geld zurückzubekommen, wenn das Unternehmen weiter besteht.

Weitere Neuerung: Die Privilegien für Banken und andere sogenannte gesicherte Gläubiger werden eingeschränkt.Wer mit dem Verkauf von Sicherheiten - wie beispielsweise Immobilien - Kasse macht, muß sich an den Kosten des Verfahrens und den Forderungen der ungesicherten Gläubiger nach einem bestimmten Schlüssel beteiligen.Die Vorrechte, die Sozialversicherungsträger, der Fiskus und die Arbeitnehmer bisher genossen, fallen künftig weg.

Die Insolvenzordnung bringt außerdem ein einheitliches Gesetz für die ganze Bundesrepublik.Bislang gilt im Westen die Konkursordnung aus dem Jahre 1877.Aus der ehemaligen DDR stammt die Gesamtvollstreckungsordnung, die nach der Vereinigung reformiert worden ist.Außerdem gibt es den außergerichtlichen Vergleich.Metzger sieht in der Gesetzesänderung eine konsequente Weiterentwicklung des Versuchs, den "extremen Gläubigerschutz", der noch aus dem Handelsrecht des Mittelalters stammt, abzubauen.Er ist überzeugt: "Alle Beteiligten werden letztlich besser gestellt".

SIGRUN SCHUBERT

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