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Wirtschaft: Unternehmenskontrolle: Aktionäre sollen mehr Rechte bekommen

Die Bundesregierung will bis zum Sommer kommenden Jahres das Unternehmensrecht modernisieren und den Anlegerschutz verbessern. Die Regierungskommission "Corporate Governance" hat dazu vorgeschlagen, die Haftung von Vorständen börsennotierter Unternehmen auszuweiten und die Klagemöglichkeiten der Anleger zu vereinfachen.

Die Bundesregierung will bis zum Sommer kommenden Jahres das Unternehmensrecht modernisieren und den Anlegerschutz verbessern. Die Regierungskommission "Corporate Governance" hat dazu vorgeschlagen, die Haftung von Vorständen börsennotierter Unternehmen auszuweiten und die Klagemöglichkeiten der Anleger zu vereinfachen. Bei der Übergabe des Abschlussberichtes der Kommission durch den Frankfurter Wirtschaftsrechtler Theodor Baums sprach Bundeskanzler Gerhard Schröder von einer "wirklich wichtigen Arbeit", die zu mehr Transparenz an den Aktienmärkten führe. In einem ersten Schritt wird die Regierung dem Vorschlag der Experten folgen und eine Arbeitsgruppe einsetzen, die einen Verhaltenskodex für die Leitung und Überwachung von Aktiengesellschaften erarbeiten soll.

Die Regierungskommission "Corporate Governance - Unternehmensführung, Unternehmenskontrolle, Modernisierung des Aktienrechts" hatte Schröder vor einem Jahr eingesetzt. Damals stand die Regierung unter dem Eindruck des Debakels beim Bauunternehmen Philipp Holzmann. Inzwischen haben zahlreiche Pleiten und das zweifelhafte Finanzgebaren vieler am Neuen Markt notierter Firmen den Handlungsbedarf bei der Modernisierung des Unternehmensrechts verdeutlicht.

"Wir haben uns die Entwicklung am Neuen Markt angesehen und daraus die Konsequenzen gezogen", sagte der Vorsitzende der Kommission, Theodor Baums. Es gehe um den besseren Schutz der Anleger. Zur Förderung von Investitionen in Deutschland müssten die Rechte der Aktionäre gestärkt werden. In Zukunft sollen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder börsennotierter Gesellschaften auf Schadenersatz verklagt werden können, wenn sie die Kapitalmärkte "grob fahrlässig" falsch informieren. Bisher haften Manager lediglich bei vorsätzlicher Falschinformation, was geprellte Anleger ihnen nur sehr selten nachweisen können. Außerdem sollen geschädigte Anleger ihre Klagen in Form einer Sammelklage bündeln können, um die Prozessrisiken und -kosten für Kleinanleger zu senken. Die Aktionäre sollen alle Informationen erhalten, die bisher nur Finanzanalysten, Fondsmanager oder Großanleger zur Verfügung standen. Um eine schnelle und gerechte Verteilung der Informationen zu gewährleisten, sollen die Unternehmen das Internet nutzen.

Kanzleramtsminister Hans Martin Bury sagte, der Bericht lege die Grundlage für eine umfassende Modernisierung des deutschen Unternehmensrechts. Die Bundesregierung werde umgehend eine Gruppe von Fachleuten mit der Erarbeitung des neuen Kodex beauftragen. Ein erster Entwurf soll noch in diesem Jahr fertig werden. Gemäß der Kommissionsempfehlung sollen die Verhaltensstandards selbst nicht gesetzlich fixiert werden. Vorgeschrieben wird aber, dass Aktiengesellschaften einmal pro Jahr in ihrem Geschäftsbericht erklären müssen, ob sie sich an den Kodex halten. Wenn sie es nicht tun, müssen sie es begründen. Bury sagte, es gehe auch um "Neujustierung von staatlichem Ordnungsrahmen und Instrumenten der Selbstregulierung."

Der Kodex soll unter anderem Anforderungen an die Eignung und Arbeit von Aufsichtsräten definieren, mehr Transparenz schaffen und die Informationspflichten des Vorstands gegenüber Aktionären erweitern. Zu den Inhalten gehört auch die Empfehlung, dass Aufsichtsräte keine Mandate bei konkurrierenden Gesellschaften wahrnehmen dürfen.

Anlegerschützer zeigten sich weitgehend zufrieden mit den Vorschlägen der Kommission. "Wir begrüßen die Ergebnisse der Experten", sagte Petra Krüll, Sprecherin der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz. "Die Unternehmen können sich jetzt nicht mehr verstecken und müssen Flagge zeigen." Der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) geht mancher Vorschlag nicht weit genug. Zwar sollen in Zukunft im Anhang des Jahresabschlusses auch Informationen über "die Struktur der Vergütungen des Managements" enthalten sein. "Was ein Herr Breuer verdient, werden wir auch in Zukunft nicht erfahren", moniert Reinhild Keitel von der SdK.

msh

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