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Wirtschaft: Untreue

Untreue bezeichnet im juristischen Sinne eine vorsätzliche Veruntreuung von anvertrauten Geldern, die nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuchs geahndet wird. Das Vermögen, das missbräuchlich verwendet wird, kann Unternehmen gehören, aber auch Privatpersonen, einer Institution oder dem Gesetzgeber.

Untreue bezeichnet im juristischen Sinne eine vorsätzliche Veruntreuung von anvertrauten Geldern, die nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuchs geahndet wird. Das Vermögen, das missbräuchlich verwendet wird, kann Unternehmen gehören, aber auch Privatpersonen, einer Institution oder dem Gesetzgeber. Im MannesmannFall (siehe nebenstehenden Bericht) wird unter anderem Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vorgeworfen, als Aufsichtsrat von Mannesmann überzogenen Abfindungen zugestimmt und damit Aktionärsvermögen missbraucht zu haben. Mit der Veruntreuung des Vermögens wird der so genannte Treuebruch begangen, der mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. jug

LEXIKON

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