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Weltuntergangswetter, versunkene Autos: Die Unwetter der vergangenen Tage haben ihre Spuren hinterlassen.

© dpa

Unwetter in Berlin: Kein Geld von der Versicherung

Starkregen, voll gelaufene Keller, Feuerwehreinsätze, abgesoffene Autos: Viele Menschen bleiben auf ihren Schäden sitzen, weil sie gegen Überschwemmungen nicht versichert sind.

Gewitter, Starkregen, Hagel: Nach den Unwettern der vergangenen Tage haben die Versicherer in Berlin und Brandenburg jetzt jede Menge zu tun. Von einem "deutlichen Anstieg von Schadensmeldungen" spricht die Berliner Feuersozietät. Kein Wunder, denn gleich drei Mal hatten heftige Gewitter in dieser Woche die Region heimgesucht. Am Sonntag, Dienstag und Mittwoch liefen Keller voll, soffen Autos in Tiefgaragen ab und deckten Sturmböen Dächer ab. Doch viele Kunden, die ihre Schäden melden, erleben nun eine böse Überraschung. Gegen einen Großteil der Schäden sind sie nicht versichert. Überschwemmungen etwa oder Überspannungsschäden an Computern oder Telefonanlagen, die auf Blitzschlag beruhen, sind in den normalen Policen nicht enthalten, warnt der Bund der Versicherten.

Wohngebäude- und Hausratversicherungen zahlen nämlich nur bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Feuer und Leitungswasser, die Hausratversicherung auch bei Einbrüchen. Voll gelaufene Keller und die Kosten für die damit verbundenen Feuerwehreinsätze sind dagegen Privatsache des Hausbesitzers, es sei denn, er hat eine Elementarschadenzusatzversicherung abgeschlossen. Doch das hat in Berlin und Brandenburg kaum jemand getan. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) sind in Berlin gerade einmal 21 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichert, in Brandenburg sind es 28 Prozent. In Baden-Württemberg, wo die Absicherung gegen solche Schäden lange Jahre lang Pflicht war, sind immerhin 95 Prozent der Häuser versichert. Ein Vorteil, der sich im Süden der Republik auch bei der Jahrhundertflut vor wenigen Wochen ausgezahlt hat: Denn auch Flutschäden bekommt nur der von der Versicherung ersetzt, der eine Elementarschadenversicherung hat.

Die Elementarschadenversicherung gibt es als Zusatz zur Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sie springt ein bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen durch Flüsse, Seen oder nach sintflutartigen Regenfällen, sie zahlt für Schäden durch Erdbeben oder Erdrutsche, nach Vulkanausbrüchen sowie nach Lawinen, Rückstau oder Schneedruck. Da Berlin aber weder Erdbeben- noch Vulkangebiet ist und Spree und Havel so gut wie nie über ihre Ufer treten, ist die Neigung, eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, hier wenig ausgeprägt. Dennoch ist eine solche Versicherung - wie die vergangenen Tage zeigten - sinnvoll. Das meint auch die Stiftung Warentest.

"Wenn durch Starkregen oder Flut der Keller vollläuft und eine Elementarschadenversicherung besteht, zahlt die Versicherung auch die Kosten für den Feuerwehreinsatz, sofern sie in Rechnung gestellt werden", sagt Stephan Schweda vom GDV. Allein in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch rückte die Berliner Feuerwehr 247 Mal aus, 91 Mal wurde sie wegen Wasserschäden gerufen.

Wenn die Profis anrücken, kostet das. Die Mindestausstattung für einen Wasserpumpeneinsatz ist ein Löschfahrzeug mit sechs Feuerwehrmännern. Abgerechnet wird seit März minutengenau. Das Fahrzeug samt Ausrüstung kostet 4,70 Euro pro Minute, jeder Feuerwehrmann wird mit 71 Cent pro Minute berechnet. Braucht die Feuerwehr eine halbe Stunde, um den Keller leer zu pumpen, kostet das also stolze 269 Euro. Oft fährt die Mannschaft aber sofort wieder zurück: Wenn der Wasserpegel nur drei Zentimeter hoch ist, so dass Hausbesitzer oder Mieter den Keller auch selber leer schöpfen könnten, und keine Gefahren durch die Stromanlage oder Öltanks drohen, packt die Feuerwehr ihr Equipment meist gar nicht erst aus. Ein Trost: Die Anfahrt kostet in der Regel nichts. "Wir buchen das dann unter Fehlalarm", heißt es bei der Feuerwehr.

Nicht nur Überschwemmungen, auch Blitze können erhebliche Schäden anrichten. Schlägt der Blitz ein und es bricht ein Feuer aus, ist der Schaden durch die Versicherung gedeckt, betont der Versicherungsverband. Überspannungsschäden müssen dagegen ausdrücklich in den Versicherungsvertrag der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden. Fast alle Versicherer bieten das an, einige sogar ohne Beitragszuschlag, sagt der Bund der Versicherten.

Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn der Sturm mindestens Windstärke acht hat. Sturm- und Hagelschäden am Auto übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Sie zahlt - abzüglich eines möglicherweise vereinbarten Selbstbehalts - die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert (abzüglich des Restwertes, den das Auto hat). Wer nur eine Haftpflicht- und keine Kaskoversicherung hat, geht leer aus.

Wer seine Schäden bei der Versicherung meldet, sollte Beweise vorlegen können. Beschädigte Gegenstände sollte man, falls möglich, aufbewahren oder sie zumindest fotografieren oder filmen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Versicherungsverband empfiehlt eine noch vorzeitigere Vorsorge. Man sollte seine Einrichtung regelmäßig fotografieren und bei wichtigen Anschaffungen die Kaufbelege aufbewahren, heißt es beim GDV.

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