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Urteil: BGH stärkt Rechte von Gaskunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher gegen Preiserhöhungen erneut gestärkt.

Mit einem Urteil vom Mittwoch kippte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Klausel in einem sogenannten Sondervertrag, die dem Versorger das Recht zur Anhebung der Preise einräumte und dafür pauschal auf die Regeln für Tarifkunden verwies. Die Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften. Dies benachteilige den Gaskunden unangemessen, so das Gericht (AZ: VIII ZR 274/06).

Der BGH gab einem Verbraucher recht, der sich gegen mehrere Preisanhebungen der Regionalgas Euskirchen gewehrt hatte. Das Landgericht Bonn hatte die Klage abgewiesen, weil der Versorger lediglich gestiegene Bezugskosten weitergegeben habe. Das Urteil gilt nicht für normale Tarifkunden – Sonderverträge haben meist nur Kunden, die nicht nur mit Gas kochen und Wasser erhitzen, sondern auch heizen. Die Verträge unterscheiden sich bei Preisgestaltung, Laufzeit und Kündigungsfrist von den normalen Tarifverträgen.

Der Berliner Versorger Gasag geht derzeit nicht davon aus, dass dieses Urteil Auswirkungen auf laufende Verträge mit seinen Kunden hat. Der BGH muss zudem noch ein Urteil über eine Sammelklage von Gasag-Kunden fällen. Das Unternehmen wolle diese Entscheidung abwarten, sagte ein Gasag-Sprecher dem Tagesspiegel. (kph/dpa)

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