zum Hauptinhalt
Bald wird dieses Bild der Vergangenheit angehören: Am Frankfurter soll es künftig keine Nachtflüge mehr geben.

© Mario Vedder/dapd

Urteil: Bundesverwaltungsgericht untersagt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht ist eindeutig: Künftig sind Nachtflüge am Frankfurter Flughafen untersagt. Die 17 vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr seien nicht erlaubt, erklärte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel am Mittwoch.

Auf den größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main kommt ein dauerhaftes Nachtflugverbot zu. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte am Mittwoch die vom Land Hessen ursprünglich genehmigte Regelung der Nachtflüge. Erlaubt hatte das Land durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Gleichzeitig erklärten die Richter in dem Urteil den Flughafenausbau insgesamt für zulässig.

Bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die vorgesehene Regelung für Nachtflüge in Frankfurt beanstandet. Diese Entscheidung wurde nun vom obersten deutschen Verwaltungsgericht bestätigt. Hessen muss jetzt den Planfeststellungsbeschluss, eine Art Baugenehmigung für den Ausbau des Flughafens von drei auf vier Bahnen, nachbessern.

Die hessische CDU/FDP-Landesregierung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auch ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, wenn dies rechtlich möglich sei. Derzeit gilt noch ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der VGH in Kassel zur Inbetriebnahme der neuen Landebahn im vergangenen Oktober verhängt hatte.

(dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false