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Urteil: Gefängnisstrafen im Siemens-AUB-Prozess verhängt

Ex-Siemensvorstand Feldmayer und Ex-AUB-Chef Schelsky vor Gericht: Im Prozess um verdeckte Millionenzahlungen des Elektrokonzerns Siemens an die Arbeitnehmerorganisation AUB hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beiden Angeklagten am Montag zu Haftstrafen verurteilt.

Der frühere Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer ist wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 228.800 Euro verurteilt worden. In seinem am Montag verkündeten Urteil sah es das Landgericht Nürnberg als erwiesen an, dass Feldmayer sich im Zusammenhang mit Zahlungen von 30,3 Millionen Euro durch Siemens an die Betriebsräteorganisation AUB strafbar gemacht hat. Mit dem Geld wollte Siemens die AUB als Gegengewicht zur IG Metall aufbauen.

Der mitangeklagte langjährige AUB-Chef Wilhelm Schelsky erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Das Gericht verurteilte Schelsky wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Betrug und Beihilfe zur Untreue. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Feldmayer eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und für Schelsky sechs Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger Feldmayers hatten dagegen Freispruch gefordert, die Anwälte Schelskys eine Verurteilung lediglich wegen privater Steuerhinterziehung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. (imo/dpa/AFP)

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