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Wirtschaft: USA klagen wegen Gentech-Richtlinie gegen die EU

Auch Kanada und Argentinien lassen schärfere Kennzeichnungspflicht von der Welthandelsorganisation untersuchen

Genf/Brüssel (dpa). Die europäische Zulassungspraxis für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) kommt auf den Prüfstand der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf. Die Europäische Kommission bedauerte am Montag eine „unnötige Beschwerde“ der USA, Kanadas und Argentiniens in dieser Sache bei der WTO. „Die EURegelung für GVO ist klar, transparent, vernünftig und nicht diskriminierend“, sagte EU-Handelskommissar Pascal Lamy. Brüssel erwarte, in seiner Haltung zur Gentechnik von der WTO bestätigt zu werden.

Die EU-Bestimmungen stimmten mit den WTO-Regeln überein, erklärte Lamy. Die EU-Agrarminister hatten am 22. Juli zwei Gesetze verabschiedet, die eine Zulassung von neuen gentechnisch veränderten Produkten ermöglicht. Damit wollte die EU auch die nun erhobene Klage der USA vor der WTO gegen den früheren Zulassungsstopp abwenden. Im Handelskonflikt um gentechnisch veränderte Lebensmittel hatten die USA auch die neue Gesetzgebung attackiert, die schärfere Kennzeichnungspflicht sei ein Handelshindernis. Die EU-Kommission hatte deutlich gemacht, dass die WTO-Regeln eine Kennzeichnungspflicht zuließen. „Erst vor einem Monat haben wir unsere GVO-Vorschriften auf der Grundlage der neusten wissenschaftlichen und internationalen Entwicklungen aktualisiert“, betonte der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, David Byrne. „Eine klare Kennzeichnung und Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit sind wichtig, um das Vertrauen der europäischen Verbraucher in GVO wiederherzustellen.“ Im Mai hatten die USA und ihre Partner WTO-Gespräche über das EU-Zulassungssystem für GVO verlangt. Sie kritisierten, die EU habe die Prüfung der Zulassung neuer GVO-Produkte suspendiert. Verhandlungen fanden bereits mit Kanada, Argentinien und den USA statt.

In der EU sind noch etwa 20 Zulassungsverfahren für GVO-Produkte anhängig. Sowohl Byrne als auch EU-Umweltkommissarin Margot Wallström wiesen auf die Ängste europäischer Verbraucher vor gentechnisch veränderten Lebensmitteln hin. „Es sollte klar sein, dass wir nicht die Absicht haben, Handelshemmnisse zu errichten“, sagte Wallström. „Aber meine Befürchtung ist, dass durch diesen Antrag die Diskussion in Europa verfälscht wird.“ Die USA und ihre Partner hatten 60 Tage, um offiziell Klage bei der WTO einzureichen. Bis zur Entscheidung der Experten eines WTO-Panels dauert es meist ein Jahr. Dann kann die eine oder andere Partei Widerspruch einreichen, über den innerhalb von 90 Tagen entschieden werden muss. Klagende Länder können im Falle eines Sieges in WTO-Verfahren Sanktionen gegen Handelshemmnisse verhängen.

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