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Wirtschaft: Verband rechnet mit Besteuerung der Renten

Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VdR) rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) demnächst die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen aufhebt. Auf mittlere Sicht würde es damit zu einer stärkeren Besteuerung von Renten bei gleichzeitiger Steuerbefreiung der Beiträge kommen.

Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VdR) rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) demnächst die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen aufhebt. Auf mittlere Sicht würde es damit zu einer stärkeren Besteuerung von Renten bei gleichzeitiger Steuerbefreiung der Beiträge kommen. Wie der Geschäftsführer des Verbandes, Franz Ruland, auf einem Presseseminar darlegte, wird es aber großzügige Übergangsregelungen geben müssen. Wer bereits heute Rentner sei, müsse bei einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten nicht mit finanziellen Nachteilen rechnen.

Anlass des BGV-Verfahrens war die Beschwerde eines Oberstaatsanwalts aus dem Münsterland, der sich durch die Besteuerung seiner Pension gegenüber den Rentnern benachteiligt sah und Klage einreichte. Das Finanzgericht Münster gab dem Mann Recht. Daraufhin zog das Bundesverfassungsgericht den Fall an sich.

Unterdessen erklärten die Versicherungsträger außerdem, dass der Rentenversicherungsbeitrag wegen der schlechten wirschaftlichen Entwicklung voraussichtlich nicht wie geplant sinken kann: So werde der Versicherungsbeitrag nur von jetzt 19,1 Prozent auf 18,9 Proeznt reduziert. Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgesehen, die Beiträge bis zum Jahr 2005 auf 18,6 Prozent sinken zu lassen. Als Gegenfinanzierung wird die Ökosteuer erhoben.

Ruland, der die Argumente des Verbandes der Versicherungsträger bereits am 9. Oktober vor dem Bundesverfassungsgericht dargelegt hatte, erwartet allerdings, dass es für die meisten Rentner auch auf lange Sicht kaum Änderungen geben wird. So werde die Normalrente wegen der bestehenden Freibeträge über den Ertragsanteil hinaus nur unwesentlich stärker besteuert als bisher.

Härter treffen wird Rulands die Rentenbezieher, die ihr ganzes Berufsleben lang mit ihrem Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben, sagte Ruland. Sie würden nach den internen Plänen des Finanzministeriums voraussichtlich bereits in der Übergangsphase höher belastet.

Nach Ansicht Rulands wird der Staat auch nicht umhinkommen, aus Gründen der Gleichbehandlung auch die Besteuerung von Vermögenswerten der Rentner in Angriff zu nehmen: Dies betreffe vor allem Mieteinnahmen sowie Erträge aus Lebensversicherungen. Eine progressive Besteuerung der Vermögenswerte in der Übergangszeit werde auch dazu beitragen, die sich aus der Steuerbefreiung der Rentenversicherungsbeiträge ergebenden Haushaltslöcher zu stopfen. Das entgültige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird aller Voraussicht nach im Frühjahr 2002 ergehen.

Eine Systemänderung würde nach Einschätzung von Experten erhebliche finanzielle Folgen für den Staat und die Rentenversicherung haben. Nach Darstellung der Bundesregierung würde allein der Verzicht auf die Besteuerung der Rentenversicherungsbeiträge, wenn sie auf einen Schlag erfolgte, rund 50 Milliarden Mark kosten. Deutlich weniger wäre es, wenn die Beteiligten sich auf eine Übergangsfrist einigen könnten.

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