VERBRAUCHERINSOLVENZ: Reform noch 2008
Seit 1999 können überschuldete Verbraucher über das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren ihre Schulden loswerden. Dazu ist bisher jedoch ein gerichtliches Insolvenzverfahren nötig.
Seit 1999 können überschuldete Verbraucher über das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren ihre Schulden loswerden. Dazu ist bisher jedoch ein gerichtliches Insolvenzverfahren nötig. Das soll künftig anders werden. Zumindest, wenn der Schuldner völlig mittellos ist und die Verfahrenskosten nicht zahlen kann, soll das gerichtliche Verfahren entfallen, schlägt Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor. Der Gesetzentwurf soll im Februar im Bundestag behandelt werden, das neue Gesetz im Laufe des Jahres in Kraft treten.hej
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