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Wirtschaft: Verbraucherschützer: Mehr Rechte für Telefonkunden

Neues Telekommunikationsgesetz soll nachgebessert werden/ Beschwerdemöglichkeiten reichen nicht

Berlin (hej). Verbraucherschützer haben die Regierung aufgefordert, „Gesetzeslücken“ beim neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) zu schließen. „Die Verbraucher haben keine Rechte gegenüber der Regulierungsbehörde“, sagte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dem Tagesspiegel. Der telekommunikationspolitische Sprecher der SPD, Hubertus Heil, erteilte jedoch Forderungen nach einer erneuten Nachbesserung des Gesetzes im Sinne der Verbraucher eine Absage: „Die Regulierungsbehörde ist keine Superpolizei.“ Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag das neue TKG in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat wird bei seiner Sitzung am 2. April das Gesetz jedoch wahrscheinlich ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Daher sind Nachbesserungen jetzt noch möglich.

Das neue TKG soll die Chancengleichheit der Anbieter fördern, den Datenschutz und die Abwehr missbräuchlicher Nutzungen von Telefonnummern verbessern und die Stellung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation bei der Überwachung des Wettbewerbs stärken. Zudem räumt das TKG erstmals den Verbraucherverbänden das Recht ein, Verbandsklage zu erheben. Anders als im Energiewirtschaftsgesetz, das ebenfalls reformiert wird, sieht es jedoch kein Beschwerderecht des Verbrauchers im Rahmen der besonderen Missbrauchsaufsicht vor. Konsequenz: „Die Kunden können sich zwar bei der Regulierungsbehörde beschweren, aber was die Regulierungsbehörde macht, ist ihr überlassen“, kritisiert Telekommunikationsexperte von Braunmühl. Für den Verbraucherschützer ist das eine unbefriedigende Regelung: „Die Verbraucher haben keine Möglichkeit, der Behörde Druck zu machen.“

Regierung will nichts ändern

Daran will die Regierung auch nichts ändern. „Die Regulierungsbehörde soll Missbrauch bekämpfen, aber sie ist kein Gericht“, sagt Hubertus Heil von der SPD. Auch das Verbraucherschutzministerium sieht keinen Bedarf für eine Nachbesserung. Nach allgemeinen Grundsätzen bestehe ein Beschwerderecht des Verbrauchers auch ohne ausdrückliche Regelung im Gesetz, heißt es im Künast-Ministerium. Zudem verweist man im Verbraucherministerium als verbraucherpolitische Errungenschaft auf das Klagerecht der Verbraucherschutzverbände.

Doch die wissen noch gar nicht, ob und wie sie ihre neuen Rechte ausschöpfen können. Im TKG, im Energiewirtschaftsgesetz und auch im neuen Wettbewerbsrecht soll das Recht der Verbraucherschützer verankert werden, Verbandsklagen zu führen. „Natürlich begrüßen wir das“, sagt von Braunmühl, „aber Verbandsklagen sind schwierig.“ Der Aufwand sei groß, und die Mittel des Bundesverbandes seien begrenzt. Außerdem habe der vzbv keine Befugnis, Ermittlungen anzustellen. Das neue Klagerecht dürfe keinesfalls dazu führen, die Regulierungsbehörde zu entlasten, meint der Verbraucherschützer.

Doch die will sich nicht stärker einmischen als nötig. Zwar sei eine Schlichtung möglich, wenn sich Kunden über Telekommunikationsunternehmen beschweren, aber „wir können die Unternehmen nicht zwangsverpflichten“, sagt Behördensprecher Rudolf Boll.

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