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Es geht ums Huhn. In den USA wird das Geflügel nach der Verarbeitung in einem Chlorbad desinfiziert. Für Kanzlerin Merkel sind solche Hühnchen in europäischen Supermärkten nicht vorstellbar.

© dpa

Freihandelsabkommen TTIP: Verbraucherzentralen haben nichts gegen "Chlorhühnchen"

Das Huhn und der Umgang mit ihm ist zum Symbol für unterschiedliche Philosophien in der EU und den USA geworden. Verbraucherschützer finden andere Punkte in einem Freihandelsabkommen wichtiger.

Deutsche Verbraucherschützer sind nicht grundsätzlich gegen ein Freihandelsabkommen der EU mit den USA. Mit einem dezidierten „Ja, aber“ wollen sie höchsten Konsumentenschutz durchsetzen, wie Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband bei der Vorstellung ihres Positionspapiers zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP betonten. Kommende Woche treffen sie ihre US-Partner bei einer Konferenz des Trans Atlantic Consumer Dialogue in Washington.

In den regionalen Verbraucherzentralen sei Unsicherheit zu spüren, wie TTIP zu bewerten sei, und eine hohe Nervosität wegen des Verfahrens, das als intransparent empfunden werde. Der Freihandel biete große Chancen und Vorteile für Verbraucher. In einigen Bereichen seien die Schutzvorschriften in den USA besser als in Europa, zum Beispiel bei der Fleischkennzeichnung, bei Kalorienangaben und der Finanzmarktregulierung. Die EU und die USA sollten sich auf den jeweils höheren Standard des Verbraucherschutzes einigen und der Welt einen „Gold Standard“ geben. Eine „Kurskorrektur“ bei den TTIP-Gesprächen sei nötig.

Die höchsten Standards beider Seiten

Erstens müssten die Verhandlungen transparenter werden. Sie könnten „nicht auf dem offenen Marktplatz“ geführt werden, aber in einem mehrstufigen Verfahren, auf das Bürger und Verbände Einfluss nehmen wie jetzt beim Investitionsschutz. Zweitens sei der Abbau von Handelshemmnissen zu begrüßen. Doch dürften Vorschriften zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der Verbraucher nicht als Handelshemmnisse eingeordnet werden, die TTIP beseitigen solle. Drittens müsse der aus Verbrauchersicht beste Standard der Maßstab sein.

Viertens sieht der Bundesverband einen grundlegenden Unterschied zwischen Europa und Amerika beim Ansatz für Risikobewertung und Verbraucherschutz. Die EU setze auf „Vorsorge“, in den USA gelte das „Nachsorge“-Prinzip, das eingetretene Schäden ausgleiche und die Produzenten durch das Risiko hoher Schadensersatzforderung von riskanten Praktiken abhalte. Die EU dürfe sich das „Vorsorge“-Gebot nicht abhandeln lassen und das Prinzip gegenseitiger Anerkennung der Standards in verbrauchersensiblen Bereichen nicht zulassen.

Eine Lösung: Lebensmittel ausklammern

Fünftens dürfe es bei Lebensmitteln nicht allein um den gesundheitlichen Verbraucherschutz gehen, sondern um die Produktionsweise vom Acker bis zum Teller. Die Verbraucherschützer überraschen damit, dass sie das umstrittene „Chlorhühnchen“ verteidigen. Es gebe keine Hinweise, dass es gesundheitsschädlich sei, wie TTIP-Gegner behaupten. Es sei zum Symbol für unterschiedliche Philosophien geworden. Anfang des Monats hatte Kanzlerin Angela Merkel ausgeschlossen, dass es in europäischen Supermärkten Chlorhühnchen geben werde. US-Geflügel wird mit einem abschließenden Chlorbad keimfrei gemacht. Gegen diese Behandlung von Salat in Europa wird der Einwand nicht erhoben, schreiben die Verbraucherzentralen weiter.

Die verschiedenen Ansätze bei Lebensmitteln und Risikobewertung könnten eine Einigung behindern. Ein Ausweg wäre, TTIP auf den Abbau von Zöllen und die Harmonisierung technischer Normen zu begrenzen. Da sei der Nutzen unstrittig.

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